Nach Behördenprüfung:Zu hoch gemauert

Nach Behördenprüfung: Die Münsinger Einfriedungssatzung verbietet Betonmauern an öffentlichen Straßen und Wegen.

Die Münsinger Einfriedungssatzung verbietet Betonmauern an öffentlichen Straßen und Wegen.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Münsinger Hausbesitzer muss Betonwall wieder abreißen

Hinter möglichst blickdichten Barrieren mag so mancher Eigentümer seine Privatsphäre gerne schützen wollen. Doch ihre mehr als zwei Meter hohe Betonmauer direkt neben der Pfarrkirche müssen Hauseigentümer an der Beuerberger Straße 5 in Sankt Heinrich nun wieder abreißen. Gegen den Schwarzbau hatte die Gemeindeverwaltung beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Beschwerde eingelegt. Die dortige Bauaufsichtsbehörde prüfte den Fall und verfügte, die Mauer wieder abzureißen. Übernehmen dies die Hauseigentümer bis zum 1. April nicht selbst, droht ein Bußgeld und die Betonmauer wird kostenpflichtig entfernt.

Insbesondere die Nachbarschaft zur inklusive der Friedhofsmauer denkmalgeschützten Kirche Sankt Maria macht den Schwarzbau problematisch. "Ich finde das Vorgehen des Bauherren unmöglich und im Hinblick auf Denkmal und Ortsbild indiskutabel", sagt Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler) auf Nachfrage. Vom Bau der Betonmauer hatte er persönlich Mitte Dezember erfahren und das Landratsamt informiert.

Die kommunale Einfriedungssatzung erlaubt keine Mauern an öffentlichen Straßen und Wegen. Zulässig sind Holzzäune und Hecken, allerdings keine Thujen und Scheinzypressen. Laut der bayerischen Bauordnung wäre darüber hinaus eine Einfriedung bis zu einer Höhe von zwei Metern genehmigungsfrei, sagt Münsings Bauamtsleiter Stephan Lanzinger. In diesem Fall wurde aber 2,18 Meter hoch gebaut. Auch müssten die Eigentümer zudem noch bestimmte Abstandsflächen zu den Nachbarn einhalten, was laut der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt ebenfalls nicht erfüllt ist.

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