Münsing/Wolfratshause:Ex-Bachelor vor Gericht verurteilt

Sebastian Preuß ist nach illegalem Straßenrennen den Führerschein los

Von Benjamin Engel, Münsing/Wolfratshause

n - 170 Stundenkilometer war Sebastian Preuß laut einem Gutachter schnell, kurz bevor er auf der kurvigen Landstraße zwischen Münsing und Holzhausen trotz maximal erlaubtem Tempo 70 folgenschwer verunglückte. Am 30. Mai 2020 streifte der frühere Kandidat des RTL-Fernsehformats "Bachelor" in einer Rechtskurve an einer Kuppe mit seinem Motorrad ein entgegenkommendes Auto. Der heute 31-jährige Maler und Lackierer verlor die Kontrolle, wurde mit seiner Maschine über die Böschung katapultiert und schlitterte über die Fahrbahn. Ein weiteres Auto wich in die Wiese aus, um eine Kollision zu vermeiden.

Dafür ist Preuß wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verurteilt worden. Strafrichter Helmut Berger sprach eine sechsmonatige Bewährungsstrafe aus. Zudem muss Preuß noch drei weitere Monate auf seinen Führerschein verzichten. Preuß selbst ist seit dem Unfall eigenen Angabe nach zu 70 Prozent behindert. Er erlitt diverse Frakturen, sein rechtes Bein ist verkürzt. An Leistungssport sei nicht mehr zu denken, sagte der frühere Kickboxweltmeister. Auch beruflich sei er eingeschränkt. "Mir tut es schrecklich leid für Sie, dass Sie die Quittung am eigenen Leib für dieses verheerende Fahrmanöver zu tragen haben", sagte Richter Berger.

Am Unfalltag hatte eine Motorradfahrer-Gruppe am Straßenrand Pause gemacht, als Preuß vorbeifuhr. Mit einer zufällig laufenden Video-Helmkamera filmte einer von ihnen das Geschehen kurz vor dem Unfall. Anhand der Aufnahmen hatte ein Gutachter die Geschwindigkeit des Angeklagten berechnet. Demnach habe Preuß wegen des Streckenverlaufs von 170 auf etwa 120 Stundenkilometer abgebremst. Bei diesem Tempo habe er das entgegenkommende Auto gestreift. Das sei zu schnell, um das Motorrad auf der welligen Strecke kontrollieren zu können. Nur bei 100, maximal noch bei 110 Stundenkilometern könne ein normaler Fahrer in der Kurve seine Maschine noch halten, so der Gutachter.

Laut dem Verteidiger fuhr sein Mandant nur hundert Meter mit Tempo 170, ehe er abbremste. Das sei kein Straßenrennen. Die Staatsanwältin sprach von einem Alleinrennen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Sie forderte acht Monate Bewährungsstrafe. Schon 2018 war Preuß wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt worden. "Da fragt man sich, lernt der nichts?", sagte Richter Helmut Berger. Hätte Preuß Tempo 70 auf der Landstraße bei Münsing eingehalten, hätte es überhaupt kein Problem gegeben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: