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Münsing: Die Balustrade der Max-Villa ist Beute eines Sturms geworden.

Die Balustrade der Max-Villa ist Beute eines Sturms geworden.

(Foto: Wolfsbauer)

Das Denkmal Max-Villa verfällt weiter, doch die Behörden sehen keine konkrete Gefahr

Von Benjamin Engel, Münsing

Das Sturmtief "Niklas" hat die ohnehin seit Jahren langsam verfallende Max-Villa in Ammerland Ende März weiter beschädigt. Die Balustrade im ersten Stock des denkmalgeschützten Gebäudes ist endgültig verschwunden. Doch das Tölzer Landratsamt sieht derzeit keine Veränderungen, durch die das Haus nachhaltig beschädigt wäre. Eine konkrete Gefahr sei nicht erkennbar, sagt Kreisbaumeisterin Karin Volk auf Nachfrage.

Sie verweist auf eine Baukontrolle von Februar 2014. Damals hatte ein Kontrolleur das Gebäude von innen und außen begutachtet und dokumentiert, was das Landratsamt erst gerichtlich hatte durchsetzen müssen. Laut Volk mussten die Eigentümer ein Handwerksunternehmen beauftragen, das den Dachstuhl und das Dach überprüfen sollte. Dem Landratsamt läge eine Bescheinigung vor, dass damit alles in Ordnung sei, sagt Volk. Aus ihrer Sicht ist derzeit keine Gefahr für den Bestand des Gebäudes erkennbar.

Die Eigentümer führen mit den Behörden seit mehr als zehn Jahren einen Rechtsstreit um den Erhalt des Gebäudes.

Vor wenigen Tagen beklagte der Tölzer Landrat Josef Niedermaier (FW) in der Münsinger Bürgerversammlung die "Unterstellungen", dass das Landratsamt nichts unternehmen wolle. Dies treffe ihn sehr, sagte er. Das Landratsamt tue sehr viel. Das Landesdenkmalschutzgesetz sehe zwar auch Ersatzmaßnahmen vor. Dagegen stünden aber die starken Rechte der Eigentümer. Deswegen müssten Ersatzmaßnahmen juristisch sehr gut formuliert sein, sagte Niedermaier. "Wir ziehen alle Register, die wir können."

Sollte das ehemalige Haus des Malers Gabriel von Max ernsthaften Schaden nehmen, können die Eigentümer die Villa nicht einfach abreißen. In solchen Fällen müssten Eigentümer ganz generell ein Instandsetzungs- und Nutzungskonzept vorlegen, sagt Wolfgang Karl Göhner, Justitiar am Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Sie müssten alle Schäden darlegen und aufzeigen, wie diese behoben werden könnten. Anschließend stimmten sich das zuständige Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde und das Landesdenkmalamt ab, erstellten eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und berechneten die Finanzierungskosten. Seien die Kosten für den Eigentümer nicht zumutbar, könnten auch staatliche Fördergelder fließen, sagt Göhner.

Laut dem Justitiar müssten prinzipiell zuerst die Eigentümer ihre Denkmäler instand halten. Die zuständigen Behörden seien allerdings auch verpflichtet, aktiv alles zu tun, damit das bauliche und kulturelle Erbe substantiell erhalten bleibe.

Die jetzigen Eigentümer hatten bereits zweimal einen Abrissantrag für die Max-Villa gestellt. Zweimal hatten die Behörden dies abgelehnt. Gegen die Gemeinde Münsing strengten sie ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan an, der die einzeilige Bebauung im Bereich der Villa festschreibt.

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