Bauprojekt Seniorenwohnstift Ambach:Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Initiatoren des Bürgerbegehrens "Seniorenwohnstift in Ambach kleiner planen" sind bestürzt über möglichen Bebauungsplanbeschluss am Dienstag.

Der Münsinger Gemeinderat will den Bebauungsplan für das sogenannte Wiedemann-Gelände in einer außerplanmäßigen Sitzung am Dienstag, 3. Mai, beschließen. Diese Nachricht bestürzt jedoch die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Seniorenwohnstift in Ambach kleiner planen". In einer Pressemitteilung begründen sie dies, "weil die Zweifel noch nicht geklärt sind, ob dieser Bebauungsplan rechtmäßig wäre." Der Gemeinde liege nämlich ihres Wissens nach eine fachliche Stellungnahme des Fachanwalts für Verwaltungsrechts Thomas Schönfeld vor. Und dieser komme zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan mit diesem Inhalt rechtswidrig wäre.

Schönfeld habe festgestellt, dass die Festsetzung der überbaubaren Flächen der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs widerspricht, weil nicht das Summenmaß der überbaubaren Flächen angegeben ist, sondern lediglich ein Teil davon. Schönfeld führt aus: "Nach Prüfung der Festsetzungen sowie der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kommen wir zu dem Ergebnis, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung des vorliegenden Entwurfs nicht rechtswirksam als Satzung beschlossen werden kann. Ein dennoch beschlossener Bebauungsplan wäre von vornherein wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unwirksam."

Diese Feststellung sei deshalb bedeutsam, weil daraus folgt, dass die Gemeinde das Bürgerbegehren "Seniorenwohnstift in Ambach kleiner planen", das sie durch Beschluss übernommen hat, missachte. Denn beim Vergleich zwischen Altbestand und Bauvorhaben der KWA wolle sie offenbar nicht alle überbaubaren Flächen einbeziehen, sondern nur Teile hiervon, schreibt Alexandra Theiss in der Pressemitteilung. Diese Bedenken habe der Gemeinderat Matthias Richter-Turtur (Grüne) der Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern, mitgeteilt. Eine abschließende Stellungnahme sei seitens der Rechtsaufsicht bisher nicht erfolgt. "Weshalb die Gemeinde nun nach sechsjährigen Beratungen ganz rasch den Bebauungsplan erlassen will, ohne Bedenken zur Rechtmäßigkeit zu klären, ist nicht recht verständlich", sagt Theiss.

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