Wohnen im Alter:Bebauungsplan für Seniorenwohnstift gebilligt

Wohnen im Alter: Gemeinderat Matthias Richter-Turtur hat als Einziger dagegen gestimmt.

Gemeinderat Matthias Richter-Turtur hat als Einziger dagegen gestimmt.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Münsings Gemeinderat macht den Weg für die Neubaupläne in Ambach frei.

Von Benjamin Engel

Die unterschiedlichen Positionen zum Ambacher Seniorenwohnstift sind im Münsinger Gemeinderat am Dienstag noch einmal emotional deutlich geworden. Das Gremium billigte die Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aber mehrheitlich eindeutig. Nur Grünen-Gemeinderat Matthias Richter-Turtur stimmte dagegen. Mit "Tricks" gearbeitet zu haben, warf er der Verwaltung vor, wogegen sich Bürgermeister Michael Grasl (FW) verwahrte. Für ihn ist es unakzeptabel, das Vertrauen in die Arbeit des Bauamtes in Zweifel zu ziehen, ebenso wie das Vertrauen in die die Kommune beratenden Architekten und Rechtsanwälte. "Wir arbeiten sachlich, nicht mit Polemik", so der Rathaus-Chef.

Im konfrontativen Schlagabtausch ist damit das komplexe Kapitel zur Entwicklungsplanung des Seniorenwohnstifts abgeschlossen. Das "Kuratorium Wohnen im Alter" (KWA) hatte den Großteil des Hanggrundstücks mit den Ruinen des früheren Wiedemann-Sanatoriums vor sechs Jahren gekauft, um dort eine Anlage mit 80 Wohnungen zu errichten. Es folgte ein stetiges Hickhack um dessen Dimensionen und die Verträglichkeit für das kleine Ambach am Ostufer des Starnberger Sees. Im Vorjahr organisierte eine Gruppe um die Ambacher Anatol Regnier, Alexandra Theiss und Agnete von Specht ein Bürgerbegehren "Seniorenwohnstift in Ambach kleiner planen" erfolgreich. Ende vergangener Woche folgte ein Eilantrag, den Satzungsbeschluss zu verhindern, den das Verwaltungsgericht München ablehnte.

Die Kernfrage war die überbaute Grundfläche. Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens ist der Neubau größer als der Altbestand, was sie mit einem eigenen Architektengutachten zu untermauern versuchten. Neuvermessungen verdeutlichten für die Kommune den entgegengesetzten Schluss. Auf dieser Basis entschied der Gemeinderat im vergangenen November, sich die Forderungen des Bürgerbegehrens zu eigen zu machen, höchstens eine bebaubare Grundfläche und den umbauten Raum entsprechend der bisherigen Bebauung der ehemaligen Wiedemann-Klinik zuzulassen. Der Halbsatz aus dem Bürgerbegehren, den Bebauungsplanentwurf entsprechend abzuändern, übernahm die Kommune nicht.

Damit begründete nun unter anderem das Verwaltungsgericht, den Eilantrag gegen einen Satzungsbeschluss abzulehnen. Weil der Gemeinderat die Fragestellung des Bürgerbegehrens unvollständig übernommen habe, entfalte sich keine Bindungswirkung für die Kommune, so der Tenor. So sah sich Richter-Turtur durch die Gemeinde getäuscht. Deren beratender Rechtsanwalt Gerhard Spieß argumentierte dagegen, dass bewusst so gehandelt worden sei. In diesem Fall hätte die Kommune konsequenterweise die überbaubare Grundfläche erhöhen müssen, weil der Bestand größer ausfalle als die Neuplanungen. "Da kann man nicht von Tricks sprechen", so Spieß. Das von der Gruppe um Theiss eingeschaltete Gutachterbüro habe zudem "Äpfel mit Birnen" verglichen, im Grundflächen-Vergleich beim Bestand nur die Hauptgebäude, bei den Neuplanungen auch die unterirdischen Nutzungen mitgerechnet. Im Übrigen halte das Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren für unzulässig, weil durch die Fragestellung kein Abwägungsspielraum in der Bauleitplanung bleibe.

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