Süddeutsche Zeitung

Münsing:Klage gegen Ambacher Projekte

Münsing geht gegen Baupläne an Piloty-Villa und Kuglmühlbach vor

Von Benjamin Engel, Münsing

Gegen zwei Bauvorhaben nahe dem Kuglmühlbach in Ambach klagt die Kommune derzeit gleichzeitig. Geschichtsträchtig ist das Areal der Piloty-Villa auf einer Landzunge an der Seeleitn. Dort hatte der Historienmaler und Münchner Akademie-Professor Carl Theodor von Piloty (1826-1886) einst sein Landhaus. An dieser Stelle soll ein neues Ensemble mit einem Einfamilienhaus, einem Glasverbindungsbau plus Atelierhaus samt Tiefgarage entstehen. Beim geplanten Doppelhaus am Waldschmidtweg befürchtet die Mehrheit des Gemeinderats, dass der Kuglmühlbach es bei Hochwasser überschwemmen und schädigen könnte. Das Gremium hat die Bauvorhaben abgelehnt, das Tölzer Kreisbauamt als übergeordnete Instanz jedoch beide erlaubt - daher wird geklagt.

Bis ein Verwaltungsgerichtstermin zur Piloty-Villa festgesetzt wird, könnte es womöglich jahrelang dauern. Erst in der vergangenen Woche habe das Verwaltungsgericht über strittige Verfahren aus dem Jahr 2017 in Ammerland verhandelt, sagt Münsings Bauamtsleiter Stephan Lanzinger. Ähnlich lange könnte es bei der Piloty-Villa dauern. In den Achtzigerjahren war das bisherige Haus teils abgerissen und neu konzipiert worden. Jetzt soll das ganze Gebäude einem Neubau weichen. Das gefährdet aus Sicht des Ostuferschutzverbandes (OSV) sowie der Gemeinde das Orts- und Landschaftsbild am Starnberger-See-Ufer.

Vorsorglich geklagt hat die Kommune auch gegen die Neubaupläne am Waldschmidtweg. Ob sie daran wie im Fall der Piloty-Villa festhält, soll der Gemeinderat aber erst in seiner November-Sitzung entscheiden. Davor will die Verwaltung noch einige Fragen klären. Strittig ist etwa, wer bei möglichen Hochwasserschäden haftet, sollte der Kuglmühlbach über das Ufer treten. Allerdings rechnet Bauamtsleiter Lanzinger nicht damit, dass die Kommune dafür haften muss. Schließlich habe der Gemeinderat das Einvernehmen für das Vorhaben zweimal verweigert, sagt er. Als übergeordnete Instanz genehmigte das Tölzer Kreisbauamt jedoch Ende August den Vorbescheid. Das fehlende gemeindliche Einvernehmen war damit ersetzt.

Problematischer dürfte aus Lanzingers Sicht der Gewässerunterhalt sein. "Dafür sind wir zuständig", sagt er. Die Kommune sorge sich, dass die Bebauung künftige Hochwasserschutzmaßnahmen schwerer umsetzbar mache. Es könnte aufwendiger und kostenintensiver werden, an das Gewässer heranzukommen. Die Kommune würde sich wünschen, dass das Tölzer Landratsamt den Gewässerunterhalt als Auflage an den Eigentümer überträgt. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim habe seiner Kenntnis nach empfohlen, den Fußboden im Erdgeschoss etwas anzuheben, um Hochwasserschäden zu vermeiden, sagt Lanzinger. Das reiche aus Sicht der Kommune aber nicht.

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Quelle:
SZ vom 22.10.2020
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