Wohnen im Alter:Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

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Münsings Gemeinderat ebnet Weg zum Seniorenwohnstift.

Von Benjamin Engel, Münsing

Das Verwaltungsgericht München hatte die längst für erledigt geglaubte Angelegenheit überhaupt erst wieder auf das Tapet gebracht. Doch das Ergebnis dürfte kaum mehr überraschen und zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter die verzwickte Debatte: Mit zwölf zu zwei Stimmen hat Münsings Gemeinderat in der jüngsten Sitzung das Bürgerbegehren zum Ambacher Seniorenwohnstift für unzulässig erklärt.

Warum das nötig war: Anfang Mai hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der Befürworter des Bürgerbegehrens abgelehnt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu verhindern. In der Entscheidung führte die Justizinstanz überraschend aus, dass sich das Bürgerbegehren mitnichten erledigt habe, zudem es sich nach summarischer Prüfung voraussichtlich als unzulässig erweisen dürfte. Weil die Fragestellung den Gemeinderat auf höchstzulässige überbaubare Grundstücksflächen festlege, verbleibe dem Gremium kein für die Bauleitplanung erforderlicher Abwägungsspielraum mehr. Zudem beruhe das Bürgerbegehren auf falschen Flächenangaben, so der Tenor.

Der Umfang der überbauten Fläche ist der Diskussionskern. Die für das Vorhaben des Kuratoriums "Wohnen im Alter" festgelegte, zulässige Obergrenze liegt bei 4785 Quadratmetern. Für den Bestand waren in den ursprünglichen Auslegungsunterlagen 3918 Quadratmeter veröffentlicht, worauf sich die Initiative "Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!" für ihr Bürgerbegehren berief. Neuvermessungen der Kommune ergaben für die existierenden Bauten einen Wert von 5060 Quadratmetern. Auf dieser Basis machte sich der Gemeinderat bereits im vergangenen November die Forderung der Initiative zu eigen. Das Bürgerbegehren schien damit erledigt. Doch weil der Halbsatz weggelassen wurde, den Bebauungsplan entsprechend abzuändern, kam das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass sich das Bürgerbegehren mitnichten erledigt habe.

Matthias Richter-Turtur und Christine Mair (beide Grüne) stimmten dagegen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Beide argumentierten, dass niemand der Initiative vorwerfen könne, bewusst mit falschen Zahlen gearbeitet zu haben. "Wir als Gemeinde haben die falsche Zahl eingebracht", so Richter-Turtur. Ausdrücklich entschuldigte sich Bürgermeister Michael Grasl (FW), dass falsche Zahlen in die ursprünglichen Auslegungsunterlagen geraten seien. Doch die Angaben stammten vom Architekturbüro Matteo Thun. "Wir haben nachgemessen", so Grasl. "Mehr nachrechnen geht nicht." Er sehe keine Nachlässigkeit.

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