Münsinger Politik:Mobilfunk nur zum Allgemeinwohl

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Ein Mobilfunkkonzern wollte einen Mast östlich von Holzhausen aufstellen. Nun hat die Gemeinde eine Konzentrationsfläche nördlich davon modifiziert. (Foto: Hartmut Pöstges)

Der Gemeinderat billigt den geänderten Flächennutzungsplan für einen Mast bei Holzhausen

Von Benjamin Engel, Münsing

Auf Einwände zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren hat die Gemeinde Münsing die Konzentrationsfläche für den Mobilfunkmasten bei Holzhausen modifiziert. Das infrage kommende Areal wird um etwa 40 Meter Richtung Norden und damit von 1,54 auf 1,96 Hektar erweitert. So will die Kommune den landschafts-, gesundheitsverträglich wie funktechnisch bestmöglichen Standort sicherstellen. Eingegrenzt wird eine Fläche nördlich Pfaffenkams bei Holzhausen, was der Gemeinderat nach der ersten Auslegung gebilligt hat. "Damit schicken wir den Flächennutzungsplan in die zweite Auslegung", sagte Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler). Er warb um Akzeptanz. "Wir wissen, dass wir nicht alle Belange zufriedenstellend lösen können."

Die Deutsche Funkturm GmbH - ein Tochterunternehmen der Telekom - hatte 2019 einen Bauantrag für einen Funkmast östlich von Holzhausen gestellt. Gegen den Standort auf freier Wiesenfläche bildete sich eine Bürgerinitiative (BI), womit die Gemeinde den Prozess für eine alternative Konzentrationsfläche startete. Gutachter Hans Ulrich hatte mit seinem Büro Funktechanalyse zwei Standorte westlich von Holzhausen als am besten geeignet identifiziert.

Dafür, die Konzentrationsfläche etwas nach Norden zu erweitern, hatte sich unter anderem die BI eingesetzt. Das befürwortete die Gemeinde, weil somit weitere Grundstücke mit voraussichtlich günstiger Verfügbarkeit eingeschlossen werden könnten, wie es in der Abwägung heißt. Das Gelände falle zwar etwas ab, weswegen der Mast womöglich höher werden müsse. Durch die Topografie und den Waldbestand füge sich die Anlage landschaftlich gut ein. Nahe des dort verlaufenden Forstwegs blieben die baulichen Eingriffe überschaubar.

Kritisch bewertete die Regierung von Oberbayern die Nähe zum internationalen Vogelschutzgebiet am Ufer des Starnberger Sees. Der Regionalplan Oberland erfordert einen Mindestabstand von zwei Kilometern. Die Konzentrationsfläche ist aber nur um die 700 Meter vom Gewässer entfernt. Die Regierung von Oberbayern bat daher, sich mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abzustimmen. Deren Einschätzung: "Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Konzentrationsfläche mit den Belangen des Vogelschutzes vereinbar." Denn die Wasser-, Wat- und in der Verlandungszone brütenden Vogelarten, so die Untere Naturschutzbehörde, hielten sich nur selten auch in der Umgebung des Starnberger Sees auf. Nicht erkennbar sei, dass die Vögel durch den Mobilfunkmast, inklusive der Strahlung, negativ beeinflusst würden.

Grundsätzlich bezweifelt hat die Deutsche Funkturm (DFMG) GmbH als Projektträger, dass überhaupt eine Konzentrationsfläche ausgewiesen werden muss. Das Unternehmen plädierte dafür, am ursprünglich vorgesehenen Standort östlich von Holzhausen festzuhalten. Aus Sicht der Gemeinde Münsing ist ihr Vorgehen allerdings zulässig. "Mit der Planung schließen wir andere Standorte aus. Das ist im Sinne des Allgemeinwohls", erläuterte Münsings Bauamtsleiter Stephan Lanzinger auf eine ebenso kritische Stellungnahme eines Anwohners.

Würde die DFMG tatsächlich an ihrem präferierten Standort östlich des Münsinger Ortsteils Holzhausen festhalten, droht bald aus Sicht der Gemeinde und des Gutachters ein zweiter Mobilfunkmast. Denn damit ließe sich die durch Holzhausen führende Staatsstraße nicht wie gefordert zukünftig ganz abdecken. Laut Gutachter Ulrich muss die mobile Datenversorgung in wenigen Jahren sichergestellt sein. Zudem werde die Bundesnetzagentur ihre Auflagen mittelfristig verschärfen.

© SZ vom 26.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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