Neue Mobilfunkgeneration:Raus aus der 5G-Zwickmühle

Söder und Aiwanger sollen in Icking Rede und Antwort stehen.

Von Claudia Koestler

"Wir sehen keine Notwendigkeit für 5 G bei uns. Punkt", sagen die Mitglieder der Unabhängigen Bürgerliste Icking (UBI) in aller Deutlichkeit. Es gebe ein noch nicht einschätzbares Risiko, "und ein Nutzen lässt sich für Icking auch noch nicht erkennen", erklärte Gemeinderat Georg Linsinger am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Auf einer Mappe prangt gar der Aufruf: "Fuck 5 G". Nicht die erste deutlich kritische Position aus dem Ickinger Ratsgremium, noch dazu in einer Kommune, die sich bereits lange aktiv für den Schutz vor Mobilfunkstrahlung einsetzt. Dennoch kochen unter den Bürgern derzeit die Gemüter über, was von Mailflut bis hin zu Drohungen reicht.

Im Kern geht es um den Wunsch von Mobilfunkgegnern auf der einen Seite, den Ausbau von 5 G zu stoppen, und einer Gemeinde auf der anderen Seite, die den zunehmenden Druck abbekommt, aber für eine komplette Verhinderung keine rechtliche Handhabe hat. Die einzig ihr bleibende Einflussmöglichkeit - nämlich die Mitbestimmung bei der Standortwahl - halten die Gegner nicht für ausreichend. Was also tun?

"Wir nehmen die Ängste und Sorgen ernst, uns geht es um den Schutz der Bürger", sagen die UBI-Bürgermeisterkandidatin Verena Reithmann und Gemeinderätin Claudia Roederstein. Deshalb ersuchen sie höhere und offizielle Stellen nun um Amtshilfe. Sie wollen einen Katalog mit Fragen - eigene und von Bürgern - an die Bundestagsabgeordneten Alexander Radwan (CSU) und Andreas Wagner (Linke), an die Landtagsabgeordneten Martin Bachhuber (CSU) und Hans Urban (Grüne) sowie an Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) und Landrat Josef Niedermaier (FW) schicken. Obendrein wollen sie mit den Spitzenpolitikern einen Bürgerinformationsabend einberufen. Hierzu bitten die UBI-Gemeinderäte die Ickinger, sich mit Fragen zu beteiligen.

Die Mobilfunkkritiker haben derweil Unterschriften gesammelt und werden am Montag, 9. Dezember, ein Bürgerbegehren anmelden. Es soll zu einem Bürgerentscheid kommen. Dabei sind drei Szenarien denkbar, wenn der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Begehrens abstimmt: Ist es zulässig, findet ein Bürgerentscheid statt - außer, der Gemeinderat fasst selbst einen Beschluss im Sinne der Antragssteller. Die möglichen Szenarien sind also ein Bürgerentscheid, ein Ratsbeschluss oder eben kein Bürgerentscheid.

In den ersten beiden Szenarien ist der Kommune ab dem Zeitpunkt der Entscheidung allerdings untersagt, einen Standort zuzuweisen, auch wenn dieser im Sinne der bestmöglichen Strahlenminimierung wäre. Das gilt auch für die bereits bestehenden Konzentrationsflächen. Auch das gemeindliche Mitspracherecht im Sinne der Strahlenminimierung außerhalb des Teilflächennutzungsplans, also für die geplanten Masten in Schützenried und Schlederloh, dürfe nicht wahrgenommen werden, erklärt die UBI. Bei einem Ratsbeschluss im Sinne der Antragssteller und auch bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid hätten die Mobilfunkbetreiber dennoch das Recht, Masten zu bauen. Und die Gemeinde hat dann keinen Einfluss darauf, wo die Masten stehen.

Wird der Bürgerentscheid durchgeführt, hat aber keinen Erfolg, werden bis dahin die Fristen für das Mitspracherecht der Gemeinde für die geplanten Masten Schützenried und Schlederloh abgelaufen sein. Auch in diesem Fall hat Icking keinen Anspruch mehr darauf, Einfluss auf die Standortwahl zu nehmen. Für Icking müssten zudem die optimierten Standorte des Flächennutzungsplans aufgehoben werden.

Bleibt das dritte Szenario, nämlich dass es nicht zu einem Bürgerentscheid kommt. Dann könnte Icking sein Ziel einer Strahlenminimierung für alle Bürger weiter verfolgen. Masten verhindern kann sie jedoch auch nicht, weil die Mobilfunkbetreiber privilegiert sind. Aber die Kommune könnte den bestverträglichen Standort ausweisen.

Unterm Strich bleibt also bei jedem Szenario die aktuelle Rechtslage bestehen, dass Betreiber Masten bauen dürfen. Ob die Gemeinde noch einwirken kann auf die Standortbestimmung, steht und fällt mit der Frage, ob das Bürgerbegehren zulässig ist - eine reine Rechtsfrage, keine politische Entscheidung des Gemeinderates also.

Wer Fragen oder Beiträge für den Ickinger Infoabend mit den Spitzenpolitikern hat, kann diese per E-Mail an info@ubi-ev.de oder per Post an Verena Reithmann, Am Rauschergraben 2, 82057 Icking senden .

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