Mitten in Münsing:Augen auf beim Küchen-Verkauf

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Ein 69-Jähriger bestellt sich eine Luxusküche, zieht aber weg, bevor sie montiert ist...

Kolumne von Konstantin Kaip

Es kann schon mal vorkommen, dass man etwas bestellt, das man eigentlich gar nicht will. Handelt es sich um Essen im Restaurant oder beim Lieferservice, wird man es wohl oder übel nehmen müssen. Bei Kleidung oder Schuhen ist es meist kein Problem, die Bestellung einfach zurückzuschicken. Geordert und es sich dann anders überlegt hat kürzlich auch ein Mann aus Münsing. Weil es sich aber weder um Anziehsachen, noch um Essen handelt, hat sein Sinneswandel deutlich größere Schwierigkeiten gemacht. Der 69-Jährige, so berichtet es die Polizei, soll nämlich eine "echte Luxusküche" bestellt haben.

Die Sonderanfertigung war speziell auf seine Wünsche angepasst und verfügte laut Bericht unter anderem über ein edles Weinregal und einen Dunstabzug, der alleine so viel koste wie eine gewöhnliche Küche. Bestellt hatte der Mann das Komplettpaket in einem Tölzer Küchengeschäft. Die Betreiber müssen sich über den Auftrag gefreut haben. Nachdem sämtliche Elektrogeräte eingetroffen waren, sie die Vorbereitungen abgeschlossen hatten und mit dem Einbau beginnen wollten, wurden sie allerdings unangenehm überrascht: Die Vermieterin des 69-Jährigen berichtete ihnen, der Kunde sei bereits wieder aus seiner Wohnung ausgezogen.

Was zum Sinneswandel des Münsingers geführt hat, ist nicht bekannt. Beim Küchengeschäft aber entschloss man sich, die Sache in einem persönlichen Gespräch zu klären - obwohl bereits ein Rechtsanwalt kontaktiert war. Die Inhaber schickten einen Möbelmonteur, der sich bei dem 69-Jährigen in der Wolfratshauser Wohnung seiner Lebensgefährtin nach dem Stand der Dinge erkundigen sollte. Dort aber, so schreibt die Polizei, "wurde die ganze Sache nicht nur ärgerlich, sondern auch schmerzhaft". Denn statt sich zu erklären, schlug der Münsinger dem Monteur laut Polizei kommentarlos die Faust ins Gesicht. Er traf ihn über dem linken Auge und fuhr dann wortlos mit dem Auto davon. Nun muss er sich nicht nur wegen der Ansprüche des Küchenladens, sondern auch wegen Körperverletzung verantworten.

© SZ vom 31.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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