Süddeutsche Zeitung

Mit Begründung gescheitert:Warten auf Tempo 30

Wölflstraße und Bichler Straße: Landratsamt Weilheim-Schongau fordert genauere Messungen von Penzberg

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Das Landratsamt Weilheim-Schongau bleibt bei seinem Nein. Auch der zweite Anlauf der Stadt Penzberg scheiterte, wenigstens an zwei Straßen Tempo 30 anzuordnen. Die Verwaltung muss ihre Begründung erneut nachbessern. Nur Lärm allein, der die Anwohner an Bichler und Wölflstraße beeinträchtigt, reiche nicht als Grund aus, teilt die Kreisbehörde in einer umfangreichen Stellungnahme mit. "Wir brauchen dafür ein Lärmgutachten", sagt der Penzberger Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann. "Da müssen wir nachbessern."

Das Thema Tempo 30 entwickelt sich zu einer unendlichen Geschichte. Im September hatte der Stadtrat beschlossen, wenigstens an sieben Straßen im Ortsgebiet Tempo 30 einzuführen. Seit Jahren kämpfen Anwohner für die Geschwindigkeitsbeschränkung. Endlich rang sich das Gremium durch, deren Bitten nachzukommen. Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Weilheim-Schongau wies den Antrag aus Penzberg ab. Die Behörde sah die Ausweisung von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Basis des Lärmaktionsplans für ungenügend an. Es müsse für jede Straße dargestellt werden, ob die Anforderungen für Tempo 30 vorlägen, hieß es.

Daraufhin schlug Holzmann dem Stadtrat in der November-Sitzung vor, nur für die Wölfl- und die Bichler Straße einen Antrag zu stellen. Doch auch dafür standen dem Ordnungsamtsleiter allein die Daten aus dem Lärmaktionsplan zur Verfügung. Und diese reichen dem Landratsamt nicht, weshalb auch der Antrag für die beiden Einzelfälle zurückgewiesen wurde. Die Lärmwerte müssen differenziert nach Tag und Nacht für den Bereich der Beschränkung angegeben werden. Laut dem im Rathaus vorliegenden Lärmaktionsplan werden die maximal zulässigen Werte der Lärmschutzrichtlinie von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht nicht so deutlich überschritten, dass die Einführung von Tempo 30 rechtlich unangreifbar ist. Das Landratsamt fordert die Stadt Penzberg daher auf, weitere Gründe anzuführen, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigten. "Eine abschließende Entscheidung können wir nach dem bisher von der Stadt Geliefertem noch nicht treffen", heißt es in dem Schreiben aus Weilheim. Darin zu lesen ist allerdings auch, dass es sich bei der Bichler Straße um kein reines Wohngebiet handelt, sondern um ein Mischgebiet. In diesem lägen die Richtwerte nach der Lärmschutzrichtlinie tagsüber wie nachts um zwei Dezibel höher. Die Wölfstraße werde durch die Westtangente "signifikant" entlastet. Nach den vorgelegten Unterlagen liege der Nachtwert bei einigen Gebäuden über 55, aber nicht über 57 Dezibel. Damit sei "ein lärmbezogenes Einschreiten wahrscheinlich noch nicht notwendig".

Holzmann sieht keine andere Chance, als ein Gutachten mit spezifischeren Messungen in Auftrag zu geben. Ein solches war Thema im Stadtrat, wurde damals aber abgelehnt, weil das Gremium keine weiteren 10 000 Euro dafür ausgeben wollte. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Stadt doch noch einen Gesamtverkehrsplan erstellt.

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Quelle:
SZ vom 29.12.2017
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