Max-Villa in Ammerland:Denkmalschutz ist Pflicht

Seit Jahren gammelt die Max-Villa am Ostufer des Starnberger Sees vor sich hin. Jetzt wollen die Eigentümer sanieren. Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten.

Felicitas Amler

Es gibt offenbar mehr Möglichkeiten, die Eigentümer der denkmalgeschützten Max-Villa in Ammerland zur Sanierung des maroden Hauses zu bewegen, als bisher erprobt. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege erklärte auf Anfrage der SZ, die Eigentümer planten aktuell eine Instandsetzung des Baudenkmals.

Die Max-Villa in Ammerland verfällt seit Jahren zusehends. Planen die Eigentümer nun die Sanierung? (Foto: Hartmut Pöstges)

Sollte diese aber doch nicht realisiert werden, werde das Landesamt der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt empfehlen, eine sogenannte Sicherungs- oder Duldungsanordnung nach Art.4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zu erlassen. Demnach können Eigentümer zu Erhaltungsmaßnahmen an einem Denkmal verpflichtet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Ein Sprecher des Landesamts erklärte, zur Abstimmung der Instandsetzung seien noch "ergänzende restauratorische Untersuchungen und Archivrecherchen nötig". Die dazu eingeholten Kostenvoranschläge lägen seit wenigen Tagen vor. Das Amt erinnert nochmals daran, dass Eigentümer gesetzlich verpflichtet sind, ihr Gebäude "instand zu setzen, instand zu halten und sachgemäß zu behandeln".

Tatsächlich verfällt aber die Max-Villa am Ostufer des Starnberger Sees seit Jahren zusehends. Zuletzt war nach heftigen Unwettern und Dauerregen eine Balkonbalustrade vollständig zusammengebrochen. Ein Nachbar hatte daraufhin an die Baujuristin des Tölzer Landratsamts geschrieben, die jahrelange Untätigkeit der Eigentümerin der Villa dargestellt und das abwartende Verhalten der Behörden kritisiert.

In der Villa lebte zu Beginn des 20. Jahrhunderts der böhmische Maler Gabriel von Max (1840-1915). Er züchtete dort Affen, die ihn künstlerisch ebenso wie unter anthropologischen Aspekten interessierten. Das im Kern 140 Jahre alte Haus gilt als herausragendes Beispiel für einen Künstler-Sommersitz aus dem 19. Jahrhundert.

© SZ vom 03.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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