Lockdown:Wer zahlt die Corona-Zeche?

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Die Klosterschänke Dietramszell will vor dem Münchner Landgericht 83 000 Euro von der Allianz erstreiten. Auch andere Gasthäuser aus der Region klagen gegen ihre Versicherung - die Erfolgsaussichten sind jedoch gering.

Von Konstantin Kaip, München

Der Streit, ob die sogenannten Betriebsschließungs-Versicherungen auch für die Einbußen der Gasthäuser im Zuge des Corona-Lockdowns haften, beschäftigt die Gerichte seit Monaten. Auch im Landkreis haben Wirte gegen ihre Assekuranzen geklagt, die für die Verluste nicht aufkommen wollen. So auch die Betreiber der Klosterschänke Dietramszell, deren Klage gegen die Allianz das Landgericht München II am Mittwoch zu behandeln hatte. Ursula und Florian Guggenbichler, die das Gasthaus seit 2013 betreiben, wollen von der Versicherung 83 370 Euro, die ihnen ihrer Meinung nach aus einer vor fünf Jahren abgeschlossenen Police zustehen. Für die Allianz ist die angeordnete Corona-Schließung von März bis Mai 2020 jedoch nicht von der Versicherung gedeckt. Ein Urteil wird zwar erst Ende kommender Woche verkündet. Das Gericht machte aber schon am Mittwoch klar, dass die Klage wohl abgewiesen werde. Das Wirtepaar kündigte an, dann Berufung einlegen und in die höhere Instanz gehen zu wollen. Der Fall könnte also bald das Oberlandesgericht beschäftigen.

Die Betriebsausfall-Versicherung soll Wirte entschädigen, wenn die Behörden aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ihren Betrieb schließen lassen. Für maximal 30 Schließtage soll dann ein individuell vereinbarter Tagessatz ausbezahlt werden. Ob sie aber auch die Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie abdeckt, darüber gehen die Meinungen der Gerichte auseinander. Spektakulär war das erste Urteil der Klagewelle in München vom vergangenen Oktober: Die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I gab dem Wirt des Münchner Augustinerkellers in erster Instanz recht, dass ihm seine Versicherung mehr als eine Million Euro zu zahlen habe. Begründet wurde das mit intransparenten Vertragsbedingungen. Dem Versicherungsnehmer sei nicht zuzumuten, die dort aufgeführte Liste der Krankheiten mit der des aktuellen Infektionsschutzgesetzes zu vergleichen, um herauszufinden, welche Krankheiten versichert seien. Seitdem sind aber auch zahlreiche Klagen von Wirten abgewiesen worden, erst kürzlich vom Oberlandesgericht Stuttgart.

Richter Andreas Zeug machte gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass die Rechtslage nach Ansicht des Landgerichts München II für die Versicherungen spreche. "Die derzeitige Meinung von allen drei Kammern ist die gleiche", sagte er. Die Klausel lasse durchaus erkennen, dass Corona nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sei, der Bezug zum Infektionsschutzgesetz sei eine "statische Geschichte", schließe also nicht automatisch die aktuelle Fassung ein.

"Um es kurz und schmerzlos zu machen", fragte er die Parteien, ob Vergleichsbereitschaft bestehe. Zwar bejahten dies sowohl die Wirte als auch der Allianz-Anwalt. Bei der Frage nach der prozentualen Höhe vom Streitwert gingen die Auffassungen jedoch weit auseinander. Florian Guggenbichler sprach von "50 plus", der Anwalt der Gegenseite von "15 plus". Ein Vergleichsangebot von 15 Prozent hatten die Wirte schon vor der Klage abgelehnt. "Wir werden das heute nicht abschließend klären können", sagte Richter Zeug. Der Anwalt der Versicherung bedankte sich bei den Klägern für das Angebot. Es werde geprüft, er halte es jedoch für zu hoch. Die von den Guggenbichlers mindestens geforderten 41 685 Euro dürften indes unter der Summe liegen, auf die sich die Allianz kürzlich in gleicher Sache mit dem Wirt des Gasthauses am Nockherberg geeinigt hatte - mit vereinbartem Stillschwiegen über die Summe.

Da lief der Betrieb noch ganz regulär: Ursula und Florian Guggenbichler, die Wirtsleute in der Klosterschänke Dietramszell. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Der Richter gab daraufhin im Verfahren zu Protokoll, dass er "die Erfolgsaussicht dieser Klage als eher gering einstufe" und verwies auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Nach einem Disput über die Rechtslage und die Risiken, einen Vergleich abzulehnen und in Revision zu gehen, fragte Markus Goltzsch, der Rechtsanwalt der Wirte seine Mandanten, ob sie das riskieren wollen. Die Eheleute blickten sich an und nickten. "Ja. Des machma", sagte Florian Guggenbichler. Der Richter setzte die Urteilsverkündung für Freitag, 12. März, 12 Uhr, fest.

Die Wirte zeigten sich nach der Verhandlung wenig überrascht. "Damit hatten wir gerechnet", sagten sie. Das bisherige Angebot der Versicherung sei inakzeptabel, erklärte Florian Guggenbichler. Nach fünf Monaten Schließung habe die Klosterschänke nun erneut enorme Verluste erlitten. "Die 15 Prozent reißen's auch nicht raus." Ihr Anwalt fügte noch an, dass das Oberlandesgericht München einen zweiten Fall in der Sache zu behandeln habe. Der Bayerische Versicherungsverband, Beklagter im Fall Augustinerkeller, hat schließlich Berufung gegen sein Urteil angekündigt. Rechtsanwalt Goltzsch indes wird am kommenden Montag, 1. März, wieder im Landgericht München sein: Dann vertritt er die Wirte des Klosterbäustüberls Reutberg, die ebenfalls gegen die Allianz geklagt haben.

© SZ vom 25.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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