Lenggries:Parkverbot am Sylvensteinsee

Halten ist entlang der B 307 nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt

Am Sylvensteinsee herrscht im Sommer eigentlich immer ein reger Ausflugsverkehr. Weil mit Beginn der Ferien das Verkehrsaufkommen aber noch einmal zugenommen hat, weist das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erneut auf das Parkverbot an der Bundesstraße 307 hin. Zwischen den Lenggrieser Ortsteilen Fall und Vorderriß besteht seit Anfang Juli ein Zonenhalteverbot. Zwischen 6 und 22 Uhr darf man dort nur auf Flächen anhalten, die mit einem Schild ausdrücklich als Parkplatz gekennzeichnet sind. Auf allen anderen Flächen entlang der oberen Isar ist das Parken verboten.

Zusätzlich zum Zonenhalteverbot gelten auch die Verordnungen für das Naturschutzgebiet "Karwendel und Karwendelvorgebirge" und für das Landschaftsschutzgebiets "Sylvensteinsee und oberes Isartal". Diesen behördlichen Anordnungen zufolge ist am Sylvensteinsee zum Beispiel auch Feuermachen und Übernachten nicht erlaubt. Verstöße werden von der Polizei und den Rangern des Landratsamts als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Am Zonenbeginn weisen jeweils große Schilder auf das geltende Parkverbot und die Schutzgebiete hin.

Wer sein Auto außerhalb gekennzeichneter Flächen abstellt, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Parken im Naturschutzgebiet wird mit mindestens 35 Euro und einer Anzeige geahndet. Die Zonenregelung wurde mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim, der Unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinde Lenggries und den Bayerischen Staatsforsten abgestimmt. Erlassen hat die Regelung letztendlich das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, das als regionale Straßenverkehrsbehörde auch für die Bundesstraßen im Landkreis zuständig ist.

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