Lenggries/München:Nach Sturz: Liftbetreiber schließt Vergleich

Die Brauneck und Wallbergbahnen GmbH Lenggries hat vor dem Landgericht München II mit einem Skifahrer, der an der Bergstation des Ahorn-Lifts Ende 2017 beim Aussteigen gestürzt war, einen Vergleich geschlossen. Der 43-Jährige erhält einen Geldbetrag im mittleren vierstelligen Bereich. Ursprünglich hatte der Kläger Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe gefordert. Aus Sicht seines Anwalts habe der Liftbetreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da vor dem Sturz seines Mandanten bereits eine andere Person an der selben Stelle zu Fall gekommen war, der Lift aber nicht gestoppt wurde.

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