Lenggries/München:Große Angst vor Charlie - oder Burli?

Lenggries/München: Schäferhunde können für Zeugen schwer zu unterscheiden sein.

Schäferhunde können für Zeugen schwer zu unterscheiden sein.

(Foto: mauritius images)

Die Gemeinde verbietet einem Lenggrieser die Haltung seines Schäferhundes. Der klagt dagegen. Sein Anwalt behauptet vor Gericht, die Gefahr gehe von einem zweiten Tier aus.

Von Andreas Salch

Noch hat Charlie kein Kind gebissen. Einen Erwachsenen und andere Hunde dafür schon. Charlie, ein siebenjähriger Schäferhund, macht seit Jahren in einem Lenggrieser Ortsteil allerhand Ärger. Nach diversen sogenannten "Beißvorfällen", mehreren Bescheiden und Zwangsgeldandrohungen der Gemeinde Lenggries gegen den Halter war im November vergangenen Jahres für die Kommune das Maß voll. Charlies Halter erhielt erneut einen Bescheid. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass er seinen Hund abgeben müsse. Außerdem erging gegen den Halter ein "generelles, unbefristetes Halteverbot". Gegen diese Bescheide erhob der Hundehalter am Donnerstag Klage vor dem Verwaltungsgericht München.

Leinenzwang, Maulkorbzwang, der Bau eines Zwingers für Charlie, keine der Maßnahmen, die die Gemeinde Lenggries bislang angeordnet hat, zeigte Wirkung. Seit Jahren gingen Beschwerden wegen Charlie bei der Gemeinde ein, sagte deren Vertreter vor dem Verwaltungsgericht. Die Leute fragten schon, "ob wir nicht fähig sind, etwas gegen den Hund zu unternehmen". Es gebe Kinder, die Angst vor ihm hätten und deshalb nicht allein zur Schule gingen. Aktuell lägen zwar keine Beschwerden vor, so der Gemeindevertreter. Aber das habe wohl damit zu tun, dass viele Nachbarn schon resigniert hätten. Charlie sei offenbar ein "Problemhund", befand Richter Hans Haider. Charlies Herrchen sagte hörbar verbittert, die Leute hätten etwas gegen ihn und seine Frau. "Es ist Krieg", sagte der Hundehalter.

Gegen die "Haltungsuntersagung" der Gemeinde sei nichts einzuwenden, stellte der Vorsitzende fest. Die Voraussetzungen dafür lägen alle vor. Wenn trotz Zwangsgeldandrohungen und der Vollstreckung von Zwangsgeldern immer wieder etwas passiere, könne man schon den Eindruck gewinnen: "Der will halt einfach nicht", sagte Richter Haider dem Kläger.

Eine Nachbarin des Hundehalters, die als Zeugin aussagte, meinte, die meisten würden nur deshalb nichts sagen, weil sie Angst vor dem Kläger hätten. Sie selbst habe im September vorigen Jahres beobachtet, wie Charlie vor der Kinderkrippe in dem Lenggrieser Ortsteil gesessen habe. "Wenn der ein Kind packt, dann ist es zu spät. Mir ist das Risiko zu groß", erklärte die Frau. Deshalb habe sie den Vorfall der Gemeinde gemeldet.

Außerdem habe sie Charlie kurze Zeit später zwei weitere Male beobachtet. Einmal dabei, wie er sein Geschäft in ihrem Garten verrichtet habe. Aus Gründen der Dokumentation hatte die Zeugin ein Foto von Charlies Hinterlassenschaft in ihrem Garten mitgebracht. Eigentlich war der Fall damit entscheidungsreif.

Der Hund, den die Zeugin im September 2016 mehrmals beobachtet haben will, wie er unangeleint umherlief, sei aber gar nicht Charlie gewesen, sagte der Anwalt des Hundehalters unvermutet. Der beste Freund seines Mandanten, erklärte er, habe auch einen Schäferhund. Er legte dem Gericht und der Zeugin Fotos der Hunde vor. Die Zeugin konnte Charlie und den anderen Schäferhund, genannt Burli, nicht voneinander unterscheiden. Richter Haider stellte fest: "Es besteht tatsächlich eine große Ähnlichkeit." Die Anwältin der Gemeinde Lenggries, Rechtsanwältin Kerstin Funk, reagierte erbost: "Das ist ein Verwirrspiel" der Gegenseite. Richter Haider kommentierte: "Das hat schon was von königlich bayerischem Amtsgericht." Er appellierte an beide Seiten: "Einigen Sie sich." Danach sieht es jedoch nicht aus. Das Verfahren wird wohl fortgesetzt.

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