Süddeutsche Zeitung

Lebensmittelsicherheit:Fall Sieber: Konter der Kreisbehörde

Landratsamt erklärt Sachverhalt anders als der Insolvenzverwalter

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen widerspricht dem Insolvenzverwalter Josef Hingerl im Fall Sieber scharf. Dieser hatte kürzlich erklärt, die Prozesskosten für eine Schadensersatzklage gegen den Freistaat Bayern durch Crowdfunding abdecken zu können. Die Schadensersatzforderung soll sich vor dem Landgericht auf zwölf Millionen Euro belaufen. In diesem Zuge wiederholte Hingerl seine Vorwürfe gegenüber dem Landratsamt und dem Verbraucherschutzministerium: Aus seiner Sicht sei die Schließung der Großmetzgerei Sieber in Geretsried mit 120 Mitarbeitern überzogen gewesen, nachdem ein Wammerl gefunden worden war, bei dem die Grenzwerte für Listerien überschritten waren. Die Behörden hätten aus Angst vor einem Skandal gehandelt, meint Hingerl.

Dem widerspricht nun das Landratsamt in einer Pressemeldung: "Das vom Insolvenzverwalter zitierte Wammerl enthielt einen speziellen Listerienstamm, nach dem bundesweit bereits vier Jahre lang (seit 2012) gefahndet wurde. An einer Infektion mit diesem Stamm waren mindestens vier Menschen gestorben, hatten mindestens zwei Frauen einen Abort und waren mindestens 70 Menschen schwer erkrankt, teilweise mit mehrwöchigem Koma", heißt es darin. Fieberhaft sei nach diesem Listerienstamm CT 1248 gesucht worden, über 500 Proben von in Lebensmitteln gefundenen Listerien seien bundesweit untersucht worden. "Ohne Erfolg, bis man die fraglichen Listerien CT 1248 in dem ,verunreinigten Wammerl', wie es der Insolvenzverwalter bezeichnet, fand."

Für das Landratsamt steht fest: "Im Zuge der Ermittlungen wurden in Geretsried bei Sieber vor Ort und in verschiedenen Verkaufsstellen Proben genommen. In mehreren dieser Proben waren Listerien nachweisbar - genau der Stamm CT 1248. Wie die Listerien jedoch in die fraglichen Produkte der Firma Sieber gelangten, blieb unklar. Und somit mussten die Behörden den Vertrieb von Lebensmitteln untersagen, bis die Eintragsquelle gefunden und unschädlich gemacht war. Schlicht deshalb, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Genuss gesundheitsgefährdender Produkte zu schützen."

Mit der Aussage, es sei kein kontaminiertes Stück Fleisch bei der Firma Sieber gefunden worden, mache es sich der Insolvenzverwalter einfach. Denn bei den belasteten Produkten handle es sich "um mehrere kontaminierte Stücke Wurst ganz unterschiedlicher Sorten" - und damit um weiterverarbeitetes Fleisch. Unter anderem sei sogar ein vegetarisches Produkt betroffen gewesen. "Der Rückruf konnte sich also auch nicht auf eine bestimmte Sorte Wurst oder das vielfach zitierte Wacholderwammerl beschränken." Es habe schwere Erkrankungs-, ja, sogar Todesfälle gegeben, hervorgerufen durch einen speziellen Erreger: die Listerie CT 1248. "Sie wurde ausschließlich in Produkten der Firma Sieber gefunden, nirgendwo sonst im Bundesgebiet", schreibt die Behörde. Seitdem die Produkte von Sieber vom Markt genommen worden sind, habe es keinen einzigen solchen Fall mehr gegeben, schließt das Landratsamt.

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SZ vom 15.01.2020 / cjk
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