Leben in Münsing:"Ein Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft"

Leben in Münsing: Auf einer Landzunge am Starnberger See bei Ambach lag einst das frühere Landhaus des Malers Carl Theodor von Piloty. Neue Eigentümer rissen es in den 1980er Jahren zu einem Großteil ab, an dessen Stelle entstand ein Neubau. Dieser soll nun ebenfalls verschwinden.

Auf einer Landzunge am Starnberger See bei Ambach lag einst das frühere Landhaus des Malers Carl Theodor von Piloty. Neue Eigentümer rissen es in den 1980er Jahren zu einem Großteil ab, an dessen Stelle entstand ein Neubau. Dieser soll nun ebenfalls verschwinden.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Der Ostuferschutzverband moniert ein Bauvorhaben auf dem Areal der ehemaligen Piloty-Villa in Ambach. Die Gemeinde Münsing zieht gegen das Landratsamt vor Gericht, weil es das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hatte. Der Bürgermeister stellt den Erfolg der Klage jedoch infrage.

Von Benjamin Engel

Das Schicksal der sogenannten Piloty-Villa hat bereits in den 1980er-Jahren überregional das Interesse der Öffentlichkeit geweckt. Die damaligen Eigentümer rissen das frühere Landhaus des Malers Carl Theodor von Piloty, das auf einer Landzunge am Starnberger See bei Ambach lag, zu einem Großteil ab. An dessen Stelle entstand ein Neubau. Dieser soll nun ebenfalls verschwinden, weshalb er erneut in den Fokus rückt. Zweimal hat der Münsinger Gemeinderat aktuelle Pläne für ein künftiges Ensemble mit Einfamilienhaus, einem Glasverbindungsbau plus Atelierhaus und Tiefgarage an der Stelle abgelehnt. Doch das Tölzer Landratsamt ersetzte Anfang Februar das "fehlende gemeindliche Einvernehmen" und erlaubte das Bauvorhaben an der Seeleitn. Dagegen klagt die Gemeinde vor Gericht. "Wir prüfen das in aller Sachlichkeit durch Anwalt und Gericht", teilt Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wählergemeinschaft) mit.

Damit hat die Kommune fristgerecht juristische Schritte in die Wege geleitet, wie es der Ostuferschutzverband (OSV) am Samstag ebenfalls gefordert hat. "Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen mit dieser Planung aus zutreffenden Gründen verweigert", heißt es in einer Pressemitteilung, die der stellvertretende Vorsitzende Johannes Umbreit verfasst hat. Darüber habe sich das Landratsamt jedoch aus "fragwürdigen" Gründen hinweggesetzt. Das aktuelle Vorhaben sei ein "weiterer Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See". Der Bestand werde mit dem neuen Vorhaben endgültig vernichtet und durch eine überbordende Neubebauung ersetzt. Auch Bäume würden zum Opfer fallen.

Um das Projekt bauplanungsrechtlich zu prüfen, hatte die Kommune einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Er hatte das Vorhaben in einer Stellungnahme Ende Januar 2019 als unzulässig eingeschätzt. Aus seiner Sicht fügte es sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Das Münsinger Bauamt begründete seine ablehnende Haltung damit, dass die überbauten Flächen deutlich größer als bei anderen Häusern im Umkreis seien.

Warum die Verwaltung den Gemeinderat nicht ausdrücklich gefragt hat, ob Klage erhoben werden soll, ist für den Ostuferschutzverband unverständlich. Es sei keine rein juristische Frage, ob sich etwas einfüge, heißt es in der Pressemitteilung der Gruppierung. "Auch Gerichte entscheiden diese Frage nach der natürlichen Anschauung und nach dem gesunden Menschenverstand."

Für die Gemeinde Münsing soll nun ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Klage nochmals überprüfen. Anschließend solle der Gemeinderat darüber abstimmen, ob das Verfahren fortzusetzen sei, teilt Bürgermeister Grasl mit. Dass der Ostuferschutzverband von einem "Schlag gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft Starnberger See" spricht, ist aus Sicht des Münsinger Rathauschefs allerdings stark überzogen, wie er erklärt. Denn das betreffende Grundstück sei schon bebaut. Die Grundfläche sei im Vergleich zu den Nachbargebäuden überschritten. Das sei aus Sicht des Landratsamts vertretbar. "Ob das reicht, ein Klageverfahren erfolgreich zu bestehen, ist zumindest fraglich", berichtet Michael Grasl auf die entsprechende Nachfrage. Der jetzige Baubestand sei bereits ausgeprägt. Baurecht dürfe nicht entzogen werden.

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