Veranstaltungen rund um den 21. Juni:Was beim Sonnwendfeuer zu beachten ist

Veranstaltungen rund um den 21. Juni: In diesem Jahr wird es wieder Sonnwendfeuer im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen geben. Für Veranstaltende gibt es dabei einige Regelungen zu beachten, darauf verweist die Kreisbehörde.

In diesem Jahr wird es wieder Sonnwendfeuer im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen geben. Für Veranstaltende gibt es dabei einige Regelungen zu beachten, darauf verweist die Kreisbehörde.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Das Landratsamt gibt Hinweise für die Feiern am längsten Tag des Jahres.

Der 21. Juni ist der längste Tag des Jahres und wird im Landkreis traditionell mit Sonnwendfeuern gefeiert. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat einige Hinweise herausgegeben, was bei den Feiern zu beachten ist.

"Beim Sonnwendfeuer muss unbedingt eine Entfernung von mindestens 100 Metern zum Wald und zu leicht entzündbaren Stoffen oder von fünf Metern zu sonstigen brennbaren Stoffen eingehalten werden", erklärt Benedikt Pfaller vom Sachgebiet Umwelt im Landratsamt. "Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und beim Verlassen müssen Feuer und Glut erloschen sein." Bei starkem Wind sei das Feuer zu löschen. Außerdem sei es, mit Verweis auf das Bayerische Waldgesetz, verboten, in einem Wald offenes Feuer anzuzünden oder zu verwenden.

"Als Brennstoff für das Sonnwendfeuer darf nur naturbelassenes Holz verwendet werden. Imprägnierte oder behandelte Hölzer, zum Beispiel alte Fenster und Türen, Spanplatten, Möbel, Altöle, Altreifen oder Kunststoffe, sind dafür nicht geeignet und werden bei Verwendung als Ordnungswidrigkeit geahndet", so Pfaller weiter.

Außerdem müssten Sonnwendfeuer im Rahmen einer Veranstaltung bei den Städten oder Gemeinden angemeldet werden. Die Kommunen entscheiden vor Ort, ob eine Sonnwendfeier mit Feuer stattfinden kann und können auch zusätzliche Vorkehrungen für die Durchführung der Feier verlangen, um Brände zu verhindern. Auch die Integrierte Leitstelle Oberland sollte über das geplante Feuer informiert werden. Diese ist telefonisch unter 0881/92585100 und online unter www.ils-oberland.brk.de zu erreichen. Vor Entzünden des Feuers müsse das Einverständnis des Grundstückseigentümers eingeholt werden, schreibt das Landratsamt.

Was bei Traditionsfeuer stets beachtet werden muss, hat das Landratsamt in einem Merkblatt Grill-, Lager- und Traditionsfeuer zusammengefasst. Dieses ist im Internet unter www.lra-toelz.de/formulare-merkblaetter zu finden.

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