Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Therapeut kommt um Haft herum

Sexueller Missbrauch: Landgericht reduziert Strafe gegen Münchner

Von Benjamin Engel, München/Königsdorf

Ein Münchner Psychotherapeut, der eine Patientin an der Isar sexuell missbraucht hat, entgeht nun doch dem Gefängnis. Im Juli 2016 soll der damals 68-jährige Therapeut einer 26-jährigen Patientin nahe der Jugendsiedlung Hochland bei Königsdorf zu nahe gekommen sein. Wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses hatte das Amtsgericht Wolfratshausen den Mann im Juni 2017 zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich bekam der Psychotherapeut vier Jahre Berufsverbot. Gegen diese Entscheidung hatte der Mann Berufung eingelegt. Das Landgericht München II reduzierte die Strafe nun auf zwei Jahre mit Bewährung. Das Berufsverbot bleibt für vier Jahre bestehen.

Der Therapeut und die Medizinische Fachangestellte hatten sich erstmals im Januar 2016 in dessen Praxis getroffen. Wie der Mann schon in der Verhandlung am Amtsgericht berichtete, war ihm von Anfang an klar, dass die "Chemie" stimmte. Nach fünf probatorischen Sitzungen habe er der jungen Frau mitgeteilt, sie nicht weiter behandeln zu können. Er habe jedoch vorgeschlagen, als Berater mit ihr in Kontakt zu bleiben. Sie hätten über Skype oder beim Spazierengehen über ihre Probleme gesprochen, hatte er damals berichtet. Die Frau habe Schwierigkeiten gehabt, sich abzugrenzen und Nein zu sagen.

Mitte Juli 2016 hatte der Psychotherapeut schließlich vorgeschlagen, gemeinsam zum Baden zu gehen. Beide fuhren mit dem Auto zu einem Parkplatz an der Jugendsiedlung Hochland. An der Isar tranken sie Wein. Dann cremte der Psychotherapeut die Frau ein, fasste ihr an Po, Brüste und in den Schritt. Als sie erbrechen musste, hörte er auf. Zu Geschlechtsverkehr kam es nicht.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung am Wolfratshauser Gericht abgestritten, die Frau genötigt oder gar vergewaltigt zu haben. Die junge Frau hatte allerdings einvernehmliche sexuelle Handlungen abgestritten.

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Quelle:
SZ vom 21.12.2018
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