Sie waren ein Paar, hätten es aber nicht sein dürfen. Er ein junger Mann, der in Gastronomie arbeitet, sie noch eine Schülerin, beide aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Kennengelernt hatten sie sich über eine Dating-App. Er war damals 19. Die Schülerin gab an, ebenso alt zu sein, war in Wirklichkeit jedoch erst zwölf. Erst nach ihrem 13. Geburtstag sagte sie dem 19-Jährigen, wie alt sie tatsächlich ist. Doch da hatten beide schon Sex miteinander gehabt und schliefen auch weiterhin miteinander, 30 Mal – bis die 13-Jährige aufgrund psychischer Probleme einen Zusammenbruch erlitt.
Ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen hatte den inzwischen 21-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 30 Fällen sowie Vergewaltigung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zu der Vergewaltigung kam es am Ende der Beziehung, im Dezember 2022. Gegen das Urteil hatte der 21-Jährige Berufung eingelegt – und am Montag bei der Verhandlung am Landgericht München II damit Erfolg gehabt. Das Gericht verhängte ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung. Nach Verkündung des Urteils atmete der 21-Jährige schwer durch und rang mit den Tränen.
Der Angeklagte habe „Verantwortung übernommen“
Der Entscheidung war eine Absprache zwischen der Kammer, der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger des 21-Jährigen vorausgegangen. Im Falle eines Geständnisses könne man zu einer Bewährungsstrafe kommen, hatte das Gericht dem Verteidiger, Rechtsanwalt David Mühlberger, in Aussicht gestellt. Immerhin, so sagte die Vorsitzende Richterin, habe es sich ursprünglich um eine Liebesbeziehung gehandelt und das Opfer habe bereits vor der Beziehung mit dem Angeklagten sexuelle Erfahrungen mit anderen Männern gemacht – auch gegen Geld. Die mutmaßlichen Täter sind der Polizei bekannt. Insgesamt sind fünf Verfahren bei Gericht anhängig.
Der 21-Jährige legte in der Verhandlung am Montag nicht nur ein Geständnis ab, er schloss auch einen Täter-Opfer-Ausgleich über 5000 Euro mit der Schülerin. Nach der Vergewaltigung am Ende der Beziehung hatte sich der 21-Jährige zunächst selbst der Polizei stellen wollen, tat es dann aber doch nicht. Erst im Nachhinein habe sich die Schülerin „Hilfe suchend“ an ihre Mutter gewandt, sagte eine Polizeibeamtin in der Verhandlung am Montag. Außerdem hätten Ermittlungsergebnisse in den anderen Verfahren zu dem 21-Jährigen geführt.
Auf die Frage der Richterin, ob denn die Eltern des Mädchens nichts mitbekommen hätten von der Beziehung, erklärte die Beamtin, dass diese „viel arbeiten“ und wohl die „Kontrolle über ihre Tochter verloren“ hätten. Die Eltern hätten nicht einmal bemerkt, dass die 13-Jährige Drogen konsumiert – Cannabis, Ecstasy, Amphetamine.
Der Angeklagte habe ein Geständnis abgelegt und durch den Täter-Opfer-Ausgleich „Verantwortung übernommen“, sagte die Richterin am Ende der Verhandlung. Deshalb lasse sich auch das Urteil rechtfertigen.