Süddeutsche Zeitung

Urteil zur Villa Max:Spiritismus-Passagen dürfen bleiben

Landgericht München II weist Klage der Eigentümerin gegen Buchautorin ab.

Von Benjamin Engel, München/Münsing

Die Fassadenfarbe der Villa Max in Ammerland am Starnberger See wirkt schon seit Längerem abgeblättert. Die Miteigentümerin des denkmalgeschützten Hauses in der Gemeinde Münsing ist nun aber erst einmal daran gescheitert, dass gestrichen wird - zumindest was Passagen im Buch "Sehnsucht Starnberger See" der Kunsthistorikerin Katja Sebald betrifft. Das Landgericht München II hat die Klage auf Unterlassung gegen die Autorin abgewiesen. Das hat die Vorsitzende Richterin der 14. Kammer am Dienstagnachmittag in ihrem Urteil verkündet. Während Sebald erleichtert reagiert, sprechen die Anwälte der Klägerin davon, Berufung einzulegen.

In ihrem reich bebilderten Band beschäftigt sich Sebald mit Häusern am Starnberger See, von Berg bis nach Seeshaupt. Die Anwälte der Miteigentümerin der Villa Max hatten moniert, im Beitrag über das Anwesen in der Südlichen Seestraße 29 stünden "unwahre Tatsachenbehauptungen". Gemeint waren damit angebliche spiritistische Sitzungen, zu denen der Maler Gabriel von Max in sein einstiges Sommerhaus eingeladen habe. Sebald schreibt an einer Stelle: "Wir müssen uns die Villa Max in Ammerland als Schauplatz von Seancen und spiritistischen Sitzungen vorstellen (...). Am 9. August 1884 fand sich sogar das Who's Who der Geisterbeschwörer zu einer Tagung der Theosophischen Gesellschaft unter der altehrwürdigen Holzdecke im Speisezimmer ein."

In der Verhandlung Mitte Februar hatte der Anwalt der Klägerin erklärt, seine Mandantin wolle lediglich, dass diese "falschen Behauptungen" zu den angeblichen Seancen nicht so apodiktisch wiederholt würden. Laut einer Sprecherin am Landgericht München II hat die Vorsitzende Richterin nun ihr Urteil unter anderem damit begründet, dass diese Äußerungen mangels Bezug zur Klägerin nicht geeignet seien, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit negativ zu beeinflussen.

Das will die Miteigentümerin der Villa Max, die bereits ein weiteres Mal gegen Textstellen in Sebalds Buch geklagt hatte, so nicht akzeptieren. "Unsere Mandantschaft kann es nicht hinnehmen, dass über angebliche Vorgänge in der 'Villa Max' Behauptungen aufgestellt werden, die sich historisch schlicht nicht belegen lassen", heißt es aus der Kanzlei. "Damit wird der 'Villa Max' eine kulturelle Bedeutung zugeschrieben, die sie nicht hat."

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