Nachspiel des Katastrophenwinters:Vergleich für Schäden an der Blombergbahn

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Im Winter 2018/2019 haben umgestürzte Bäume große Schäden an der Blombergbahn verursacht. Die Versicherung will nun einen Teil der Kosten von der Stadt Bad Tölz zurück. (Foto: Hannes Zintel/oh)

Vor dem Landgericht fordert die Versicherung des Betreibers Geld von der Stadt Bad Tölz als Waldbesitzerin. Die bietet 50 000 Euro an.

Von Benjamin Engel, München

Die massiven Schneefälle und Sturmböen, die im Januar 2019 die Liftanlagen am Blomberg verwüstet haben, sind fünfeinhalb Jahre später zum Justizfall geworden. Damals waren zahlreiche Bäume auf Tragseile, Stützen und Wege gestürzt. Dadurch wurden etwa Sessel verformt und verbogen, elektrische Installationen abgerissen, die Rodel-Lifte und die Sommerrodelbahnen beschädigt. Die Basler Sachversicherung ersetzte der Bahnbetreiberfamilie Zintel zwar die Reparaturkosten, klagte allerdings vor dem Landgericht München II zivilrechtlich gegen die Stadt Bad Tölz und die Gemeinde Wackersberg. Der Vorwurf: Die Kommunen hätten ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Denn der Baumbestand entlang der Trassen sei massiv vorgeschädigt gewesen und hätte daher schon im Vorfeld gefällt werden müssen.

In einer Güteverhandlung am Dienstag schlossen Kläger und Beklagte schließlich einen Vergleich. So zahlt die Stadt Bad Tölz bei einem Streitwert von 200 000 Euro insgesamt 50 000 Euro an die Basler Sachversicherung. Damit sollen alle Ansprüche erledigt sein. Bis zum 2. August ist Zeit zu zahlen. Solange können beide Parteien den Vergleich auch noch schriftlich widerrufen. Für den Fall, dass die Summe fließt, stellte der Anwalt der Versicherung in Aussicht, die Klagen gegen die Gemeinde Wackersberg zurückzuziehen.

Der Blomberg ist in Wackersberg, der Wald aber gehört der Stadt Bad Tölz

Juristisch verantworten sollte sich die Kommune, weil der Blomberg zu Wackersberger Flur zählt. Allerdings gehören die betroffenen Waldflächen der Stadt Bad Tölz. „Wir haben einfach keine Bäume im Feuer“, stellte der von Wackersberg eingeschaltete Anwalt klar. Bevor der Vergleich geschlossen war, hatte sich Carl Rudolf Grommelt – der Anwalt der Basler Sachversicherung – darauf berufen, dass das Gericht zu klären habe, wer verkehrssicherungspflichtig sei: der Baumeigentümer oder derjenige, der die Seilbahn genehmigt und zugelassen habe.

Für die Basler Sachversicherung berief sich Grommelt auf ein Gutachten, wonach eine Vielzahl der Bäume im Wald erkennbar vorgeschädigt gewesen seien. „Die Maßnahme hätte lauten müssen, dann nehmen wir alle Bäume auf Baumlänge entlang der Trasse weg“, so der Anwalt.

„Die Verkehrssicherungspflicht kann nicht so weit gehen, alles zu roden.“

Dies sei jedoch unverhältnismäßig, argumentierte sein Kollege für die Stadt Bad Tölz. Im Spannungsfeld zwischen Tourismus und Forstwirtschaft müsse so viel Bestand wie möglich erhalten bleiben. Der Wald stehe schließlich unter klimatischem Stress. „Die Verkehrssicherungspflicht kann nicht so weit gehen, alles zu roden.“ Gefährliche Bäume seien markiert und von Waldarbeitern zurückgeschnitten oder gefällt worden. „Die Frage ist, ob die Gemeinde Bad Tölz nicht vertrauen durfte, was die Fachbehörde sagt“, so der Anwalt.

Der Knackpunkt, der zum Vergleich führte, war wohl die Beweispflicht der klagenden Versicherung. Aus Sicht der Richterin sei nämlich bei jedem Baum, der die Anlagen beschädigt habe, zu belegen, in welchem Umfang dieser jeweils erkennbar vorgeschädigt gewesen und deshalb umgestürzt sei. Ein schwieriges Unterfangen, wie sie andeutete. Zudem monierte die Richterin, dass ihr die Klagepartei bislang weder das Gutachten noch Fotos vorgelegt habe.

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