Landgericht:Bierfahrer soll in die Psychiatrie

Staatsanwaltschaft sieht Wolfratshauser als Gefahr für die Allgemeinheit an

Im Prozess gegen einen Bierfahrer aus Wolfratshausen hat die Staatsanwaltschaft am Landgericht München II dessen Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik gefordert. Der 55-Jährige hatte Ende November vergangenen Jahres dem in der Küche seines Hauses dem Freund seiner Stieftochter bei einem Streit ein Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge zweimal in den Oberkörper gestoßen. Die Stichverletzungen waren fünf beziehungsweise 15 Millimeter tief. Der 33-Jährige befand sich nicht in Lebensgefahr. Der Bierfahrer hatte die Tat zum Auftakt des Prozesses in der vorigen Woche eingeräumt. Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer sagte, handle es sich um einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Laut dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen leidet der Bierfahrer aufgrund jahrelangen Alkoholmissbrauchs an einer organischen Persönlichkeitsstörung sowie an einer Gedächtnisstörung. Die Steuerungsfähigkeit des 55-Jährigen sei zur Tatzeit erheblich beeinträchtigt gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass der Bierfahrer aufgrund seiner Erkrankungen womöglich sogar im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schloss sich in ihrem Plädoyer dieser Einschätzung an. Da der 55-Jährige somit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, forderte sie die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Der 55-Jährige stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Zudem bestehe die Gefahr, dass er weitere ähnliche Straftaten begehe.

Die beiden Verteidiger des Wolfratshausers forderten einen Freispruch. Rechtsanwalt Attila Graf von Stillfried sagte, sein Mandant habe die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen und sei deshalb freizusprechen. Sollte das Gericht dem nicht folgen, sei der 55-Jährige allenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilten. Angaben zur Höhe der Strafe machte der Verteidiger keine. Rechtsanwältin Birgit Schwerdt sagte, von dem 55-Jährigen gehe keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, weil er in einer "spezifischen Situation" gehandelt habe. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

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