Lärmaktionsplan ungenügend:Tempo rückwärts

Drosselung an Straßen wird von der Kreisbehörde abgelehnt.

Tempo 30 kommt nun doch nicht. Zumindest nicht, wie der Stadtrat im September mehrheitlich beschlossen hatte, an sieben Straßen im Stadtgebiet. Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Weilheim-Schongau hat den Antrag aus Penzberg abgewiesen und fordert Nachbesserungen. Die Behörde hält die Ausweisung von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Basis des Lärmaktionsplans für ungenügend. Es müsse für jede Straße dargestellt werden, ob die Anforderungen für Tempo 30 vorlägen.

Das Thema Tempo 30 schien im September endlich abgehakt. Es fehlte nur noch ein Ja aus der Kreisbehörde. Anordnungen zum Schutz der Wohnbevölkerung bedürfen der Zustimmung der Unteren Verkehrsbehörde. Deshalb habe er die verkehrsrechtliche Anordnung für die sieben Straßen nach Weilheim übermittelt, ehe die Tempo-30-Schilder aufgestellt worden seien, sagte Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann im Bauausschuss des Stadtrats. Das Landratsamt prüfte und kam zu dem Ergebnis, dass den Berechnungen, die im Lärmaktionsplan aufgeführt sind, nicht zugestimmt werden könne. Eine Tempo-30-Anordnung müsse detaillierter formuliert werden. "Wobei auch in diesem Fall nicht von einer Zustimmung ausgegangen werden kann", sagte Holzmann.

Im Bauausschuss herrschte Ratlosigkeit und Verärgerung. Hardi Lenk (SPD) klagte, dass sich die Stadt wohl auf den falschen Planer verlassen hat. Der Lärmaktionsplan wurde von Gutachter Roozbeh Karimi vom Büro Möhler und Partner erstellt. "Er hat uns ins offene Messer laufen lassen", sagte Lenk. Karimi hatte dem Stadtrat im September empfohlen, die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen, obschon damals das Ordnungsamt davor warnte. Karimi habe ihm auf Nachfrage keine andere Kommune nennen können, die in einem gleich gelagerten Fall Tempo 30 eingeführt hat. Stattdessen habe Karimi ihm den Namen eines Rechtsanwalts genannt, der auf Geschwindigkeitsbegrenzungen spezialisiert sei. Ihn zu konsultieren, koste wieder Geld, sagte Holzmann. Über das Landratsamt ärgerte sich Zweiter Bürgermeister Johannes Bauer (Grüne). Die Kreisbehörde scheine sich für die Lärmbelästigung von Bürgern nicht zu interessieren und schieße quer. Wie Lenk warb er dafür, die Anordnung durchzusetzen. Das Ordnungsamt versucht es nun mit Einzelanordnungen für die Bichler Straße und die Straße Wölfl. Der Bauausschuss nahm dies zur Kenntnis.

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