Kurpark:Gericht bremst Tölzer Hotel-Pläne

Die Stadt setzt auf Tourismus und Wellness. Doch jetzt darf ein Eigentümer am Kurpark Wohnungen bauen - womöglich ein Präzedenzfall.

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Der Bebauungsplan "Sondergebiet am Kurpark", den die Stadt Bad Tölz aufgestellt hat, ist unwirksam. Dies hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung entschieden. Der Grund: Die Stadt habe die Folgen des Bebauungsplans für die Eigentümerin von Haus Bruckfeld und den anderen Grundbesitzer in diesem Areal nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt. Da diese Abwägungsmängel erheblich seien, darf die Kommune ihren Plan im Fall Bruckfeld nun nicht anwenden. Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen: Denn mit vier Sondergebieten versucht die Stadt bislang im Bäderviertel, den Wohnungsbau einzudämmen und Einrichtungen vorzuschreiben, die Tölz als Ort für Gesundheit und Tourismus dienen.

In dem Sondergebiet am Kurpark liegt das Haus Bruckfeld, das seit Jahren verfällt. Die Eigentümerin möchte auf dem Areal nahe des Kurhauses schon lange Wohnhäuser errichten, was Stadtverwaltung und Stadtrat bislang stets ablehnten. Sie wünschen sich in diesem Teil des Kurviertels wieder eine touristische Nutzung, also ein Hotel oder eine Einrichtung, die der Gesundheit dient. 2012 wurde deshalb eine Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen. Dies war auch das Werkzeug, um vor zwei Jahren einen abermaligen Antrag auf Vorbescheid für vier Mehrfamilienhäuser abzuschmettern. Auch das Landratsamt sagte deshalb Nein.

Die Bruckfeld-Besitzerin wandte sich an die Münchner Kanzlei Labbé und Partner. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Landratsamt, die Vorbescheide für die Wohnhäuser zu genehmigen. Seine Mandantin könne jetzt einen neuen Bauantrag stellen, "und der muss dann genehmigt werden", sagt Rechtsanwalt Patrick Bühring von der Münchner Kanzlei. Die geplanten Wohnhäuser fügten sich nach Nutzung und Baumaß problemlos in die Umgebung ein, so Bühring. Mit dem Sondergebiet habe die Stadt das Spektrum an potenziellen Nutzungen "extrem zusammengeschmolzen". Früher wäre dort von Wohnen bis zu Gewerbe alles möglich gewesen, nun bloß Hotel oder Kur - "nicht mal Ferienwohnungen". Bei allem Verständnis für die städtebaulichen Ziele hätte man im Rathaus die nachteiligen Auswirkungen abwägen und "transparent alle Interessen gewichten" müssen. Dies sei gar nicht geschehen, so Bühring. "Wenn man etwas gegen den Willen der Eigentümer in der Art und Weise macht, dann muss das Hand und Fuß haben."

Da der Bebauungsplan sonst in Kraft bleibt, bezeichnet es Bühring als "sehr wahrscheinlich", dass er eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anstrengen wird, um ihn ganz zu kippen.

Dies könnte die stadtbaulichen Ziele der Stadt im Kurviertel über den Haufen werfen. Unter anderem befindet sich darunter auch das Areal des Jodquellenhofs und des Alpamare. Bauamtsleiter Christian Fürstberger sieht die Gefahr eines Präzedenzfalls allerdings kaum. Das Verwaltungsgericht habe auf die Interessen des zweiten Eigentümers im Sondergebiet am Kurpark abgehoben, der dort ein Wohnhaus habe, so Fürstberger. Trotz der von der Stadt festgelegten touristischen Nutzung genieße dieses Anwesen aber Bestandsschutz. Dem Stadtrat will der Bauamtschef vorschlagen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Was das Sondergebiet "Bäderviertel Mitte" mit Alpamare, Jodquellenhof, Herderpark und Hotel Eberl betrifft, so habe dort nie ein Wohnhaus gestanden.

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