Kreistag:Zuschuss für Hebammen

Die Förderung von Hebammen vor allem im Südlandkreis beschäftigt den Kreistag nach wie vor. Kürzlich beschloss das Gremium einstimmig, ein Konzept für die Verwendung der vom Freistaat Bayern nach der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern bewilligten Mittel zu erarbeiten. Zudem kündigte Wolfgang Krause, geschäftsleitender Beamter im Landratsamt, an, im Zuge der Haushaltsberatungen vorzustellen, wie die Hebammen künftig vom Landkreis gefördert werden könnten. Noch in diesem Jahr soll der Vorschlag den Kreisräten präsentiert werden.

Mittlerweile liegt die Endfassung der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern vor. Es geht um die Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung. Für die Hebammen im Landkreis können für das Jahr 2017 gut 22 000 Euro abgerufen werden, für das Jahr 2018 sind es etwa 28 000 Euro. Der Eigenanteil des Kreises liegt bei zehn Prozent. Gefördert werden allerdings nur Geburten, die Hebammen in einem Krankenhaus betreuen. Man habe im Ministerium deutlich gemacht, dass die Bevölkerung auch dringend auf die Leistungen rund um die Geburt angewiesen sei, und die Förderung nicht auf die Tätigkeit in einem geburtshilflichen Krankenhaus beschränkt werden sollte, sagte Krause. Erfolg habe man damit aber nicht gehabt.

Barbara Schwendner (Grüne) monierte, dass es sich um einen lächerlich niedrigen Förderbetrag handle. Sie forderte eine Sicherung der Geburtshilfe in der Fläche. Dies sei nach der Schließung der Entbindungsstation an der Tölzer Stadtklinik mehr als notwendig. "Es muss eine Sicherung in der Fläche bei der Wochenbettbetreuung geben", sagte Schwendner.

In der Summe gesehen, sei der Zuschuss keineswegs lächerlich, so Krause. Für vier Geburten bekomme eine Hebamme 1000 Euro.

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