Kommentar zu Booten auf der Isar:Konsens für klare Regeln

Vielleicht hilft ja ein Blick in andere Länder?

Von Klaus Schieder

Wenn sich Naturschützer und Vertreter der Tourismusbranche an einen Tisch setzen, dauert es manchmal nicht lange, bis Schimpfwörter die Argumente ersetzen. Insofern war es von Karl Probst und seinen Mitstreitern vom Verein "Rettet die Isar" durchaus mutig, drei Freizeitfirmen zu einem Gespräch über das Bootfahren auf der Isar zu bitten. Das hätte nach kurzer Zeit schiefgehen können. Allerdings ist auch den kommerziellen Anbietern klar, dass es ein "Immer noch mehr" auf der Isar nicht geben kann, wenn sie ihre Geschäftsgrundlage - die Flusslandschaft, die Ruhe - nicht zerstören möchten. Auch sie wollen klare Regeln. Das ist die gute Botschaft des Treffens in Lenggries.

Das Problem ist sattsam bekannt: Die Zahl der Fahrten mit Kanus, Kajaks und Schlauchbooten auf der Isar im Landkreis hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Vor allem deshalb, weil im Großraum München immer mehr Menschen leben. Und die suchen die Angebote für Spaß und Sport eben nicht im Flachland zwischen Fahrenzhausen und Röhrmoos im Norden der Landeshauptstadt, sondern im Süden am Fuß der Alpen.

Mit einer Verordnung will das Tölzer Landratsamt für die Saison 2019 erstmals so etwas wie Verkehrsregeln auf dem Fluss zwischen der Landesgrenze und Wolfratshausen aufstellen. Fahrten bloß im Sommer, nicht nachts, nicht bei auch nur leichtem Hochwasser, eine Lizenz-Vergabe - in solchen Punkten zeigten sich der Verein und die Firmenvertreter einig oder zumindest kompromissbereit. Das ist ermutigend. Allerdings steckt der Teufel auch hier im Detail: Wer bekommt wie eine Lizenz, muss die Zahl der Boote und Fahrten beschränkt werden, was ist bei Niedrigwasser - es gibt noch reichlich Diskussionsbedarf.

Vielleicht hilft dabei wirklich mal, wie Heiko Fröhlich von der Montevia GmbH vorschlägt, ein Blick in andere Länder. Ein System, das den Kauf von Lizenzen auch für Freizeitkapitäne vorschreibt und Verstöße gegen den Naturschutz mit vierstelligen Geldstrafen bedroht, womit dann Ranger bezahlt werden, hört sich zumindest charmant an. Ob sich so etwas im Land der Prozesshansel juristisch durchsetzen lässt, ist freilich so unklar wie der Blick eines Schlauchbootpaddlers, der drei Kästen Bier im Beiboot hinter sich herzieht.

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