Königsdorfer Politik:Anreize für Tarifbeschäftigte

Gemeinde erarbeitet eigenes Konzept statt Großraumzulage

Von Claudia Koestler, Königsdorf

Die Gemeinde Königsdorf schließt sich anderen Kommunen im NordLandkreis nicht an und gewährt Tarifbeschäftigten keine Großraumzulage. Dafür geht sie einen neuen und eigenen Weg: In der Kommune soll nun ein "Personalsicherungskonzept" erarbeitet werden, das Angestellten besondere Leistungen und Anreize bieten kann. Dies beschlossen die Gemeinderäte am Dienstag einstimmig.

Mit dieser Variante will die Kommune Wertschätzung abseits von Geld vermitteln und zudem zeitlich flexibel bleiben. Denn anders als die Großraumzulage könnten diese Leistungen dann individuell angeboten werden und liefen auch nicht in vier Jahren ab, wie Bürgermeister Anton Demmel (CSU) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erklärte.

In den Beratungen im Dezember vergangenen Jahres hatte die Verwaltung darüber informiert, dass zum 1. Januar 2020 die Regelung zur "Gewährung der Großraumzulage München für Tarifbeschäftigte" in Kraft trete. Diese Zulage sollten nicht nur Tarifbeschäftigte der Landeshauptstadterhalten, sondern auch Beschäftigte im Verdichtungsraum München. Der Geltungsbereich umfasst Kommunen im Nordlandkreis wie Münsing, doch ausgerechnet Königsdorf lag knapp außerhalb dieses Sektors. Daher kann diese Zulage, bei der Angestellte der Tarifgruppierungen E1 bis E9 monatlich 270 Euro brutto mehr erhalten sollen, E10 bis E15 monatlich 135 Euro mehr, Auszubildende 140 Euro und Kindergeldempfänger der Gruppierungen EG1 bis 12 monatlich zusätzlich 50 Euro, nicht gewährt werden. Das aber wiederum ließ Sorge aufkommen, dass Beschäftigte deshalb zu den Nachbarkommunen abwandern könnten.

Die Verwaltung hatte daraufhin dieses Problem mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) besprochen. Dort hieß es wiederum, dass die Gemeinde Königsdorf alternativ eine "Arbeitsmarktzulage" zahlen könnte. Damit sollte der Personalbedarf gedeckt und Fachkräfte gebunden bleiben. Die Zulage sollte maximal 20 Prozent der Stufe 2 der einschlägigen Entgeltgruppe betragen und möglichst befristet werden. Denn mit der alternativen "Arbeitsmarktzulage" solle "kein Freibrief zur pauschalen Erhöhung der tariflichen Gehälter" erteilt werden, die Gewährung müsse Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden, so der KAV.

Die Gemeinde Königsdorf hatte für sich ausgerechnet, dass eine solche "Arbeitsmarktzulage" mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Für die Zahlung des Grundbetrages von 270 Euro monatlich kämen insgesamt 92 776,15 Euro auf die Gemeinde an Kosten zu pro Jahr zu, dazu noch einmal 10 200 Euro für den Kinderzuschlag - insgesamt wären dies also mehr als 100 000 Euro im Jahr.

Demmel betonte, die Gemeinde wolle sich nicht vor den Kosten drücken, doch es gehe eben um mehr als nur Geld: "Wir wollen die Attraktivität der Arbeitsplätze allgemein stärken." Auch Josef Birzele (UBL) fand den Ansatz eines "Personalsicherungskonzepts" begrüßenswert. Gerade das Thema der Befristung bei der Großraumzulage sei "ein großes Risiko". Zudem schüre es den Wettbewerb zwischen kommunalen und freien Trägern. "Und dann ist es auch eine Frage der Gebühren, weil solche Einrichtungen ja kostendeckend laufen müssen", sagte Birzele. Statt einem "Schmerzensgeld für die Arbeit" sollten Angestellte doch gerne in die Arbeit gehen. Dazu trügen Anreize und Leistungen wie günstiger Wohnraum, Mobilitätskonzepte oder Freifahrtscheine für den ÖPNV, Fortbildungen oder schlichtweg mehr Personal zur Entlastung der Mitarbeiter bei. Diese und weitere Möglichkeiten sollen nun in dem Konzept erarbeitet werden.

Im Dezember sei er noch frustriert gewesen, ergänzte Demmel. Nun aber sei er frohgemut, "weil wir flexibel sind".

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