Aus dem Amtsgericht Wolfratshausen:Ritt auf dem Hinterreifen

MotoGP - Valencia Grand Prix

Zwei Motorradfahrer haben auf der B11 ihre Maschinen so beschleunigt, dass sie sogenannte "Wheelies" - hier ein Symbolfoto - machten.

(Foto: Albert Gea/Reuters)

Zwei auf der B 11 rasende Motorradfahrer werden verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die beiden jungen Motorradfahrer können wohl glücklich sein, dass sich niemand verletzt hat. Bis zu 140 Stundenkilometer schnell rasten der 24-jährige Fluggerätemechaniker und der damals 22-jährige Mitarbeiter eines Autohauses im vergangenen Juli auf der Bundesstraße 11 bei Königsdorf. Teils waren die beiden Männer aus der bayerischen Landeshauptstadt um kurz vor 18 Uhr doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt. Das Duo überholte mehrmals andere Fahrzeuge, brauste über Kuppen, schnitt in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn. Aus einem Kreisverkehr beschleunigten die Männer ihre Maschinen so stark, dass sie nur noch auf dem Hinterrad weiterfuhren - ein sogenannter "Wheelie". Erst nach etwa zehn Kilometern konnte eine Polizeistreife beide auf der Bundesstraße 472 stoppen.

Ziemlich still sitzt das Duo vier Monate später auf der Anklagebank im Amtsgericht Wolfratshausen. Zum Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens schweigen die Männer. Nach einem Rechtsgespräch beschränken sie den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Ahndungshöhe und räumen damit die Anklage ein. Richter Helmut Berger verurteilt sie zu einer Geldstrafe von je 55 Tagessätzen zu 60 Euro für den Älteren sowie 40 Euro für den Jüngeren. Die Tagessatzhöhe ist vom Einkommen des Angeklagten abhängig. "Wir können froh sein, dass nichts passiert ist, auch Euch nicht", sagt der Strafrichter zu den Männern. Als einer der beiden erzählt, dass seine Maschine bis auf 300 Stundenkilometer beschleunigt, muss der Richter kurz durchschnaufen.

Um die 20 000 Kilometer war das Duo jährlich eigener Darstellung nach allein mit dem Motorrad unterwegs. Seit mittlerweile drei Monaten sind die beiden ihren Führerschein und ihre zwei Maschinen los. Die Motorräder sind sichergestellt. "Es tut mir sehr leid, dass alles vorkommen musste", sagt der jüngere der Männer vor Gericht. Der Verteidiger des Mitangeklagten erklärt, dass sein Mandant im Rechtsgespräch deutlich gemacht habe, dass er sein Verhalten bedauere und so etwas nie wieder vorkommen würde. Für die beiden Männer fordern die Verteidiger jeweils 55 Tagessätze Geldstrafe, die Staatsanwältin 60 Tagessätze.

In der Mitte bleibt der Richter. Zudem verurteilt er die Angeklagten zu sechs Monaten Fahrverbot, die bisherige Zeit ohne Führerschein wird angerechnet. Das Duo bekommt die sichergestellten Motorräder zurück, muss die Maschinen aber bis Ende Juni 2021 verkaufen.

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