Schäden nach Wohnungsbau:Königsdorf steht vor Gericht

Schäden nach Wohnungsbau: Königsdorf baut am Angersteig zwölf Wohnungen in zwei Häusern für Alleinstehende und Familien mit geringem Einkommen.

Königsdorf baut am Angersteig zwölf Wohnungen in zwei Häusern für Alleinstehende und Familien mit geringem Einkommen.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Anlieger des kommunalen Wohnprojekts am Angersteig haben die Gemeinde wegen massiver Bauschäden verklagt. Der Gütetermin ist gescheitert. Nun wird ein Gutachten eingeholt.

Von Benjamin Engel

Das Wohnprojekt für Menschen mit geringem Einkommen am Angersteig könnte die Gemeinde Königsdorf teuer zu stehen kommen. Nachbarn haben die Kommune verklagt, weil ihre Garage während der Bauarbeiten teils irreparabel geschädigt worden sei. Ihrer Darstellung nach steht das Gebäude seitdem schief. Risse und Spalten hätten sich gebildet. Das Ehepaar hat die Gemeinde vor einer Zivilkammer des Landgerichts München II verklagt, 62 000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Doch die Königsdorfer Verwaltung bestreitet, verantwortlich zu sein. In der Güteverhandlung am Donnerstag gab es keine Einigung. Jetzt wird ein unabhängiger Bausachverständiger der Industrie- und Handelskammer (IHK) eingeschaltet, um die Vorwürfe zu überprüfen. "Ich kann es ohne Sachverständigengutachten nicht entscheiden", sagte die Richterin.

Für das inzwischen fertiggestellte Wohnprojekt und die Tiefgarage hat die Kommune eine tiefe Baugrube ausheben lassen. Diese soll nicht ordnungsgemäß abgesichert worden sein. Dadurch soll die Bodenplatte, auf der die Garage steht, in Richtung Baugrube und Straße abgesackt sein und nun schräg stehen. "Das ging so nach und nach", sagte die Ehefrau des Klägerpaars. Im ersten Jahr habe sich zur am Boden verlaufenden Regenrinne ein etwa ein Zentimeter breiter Riss aufgetan. "Im zweiten Jahr war es doppelt so breit." Über die Dachrinne der Garage habe kein Wasser mehr ablaufen können. Nicht mehr zu reparieren sei ein Holzanbau bei der Garage. Die Verkleidung habe direkt mit der Garagenwand abgeschlossen, sagte der Ehemann. Nach und nach habe sich ein V-förmiger Spalt gebildet. "Man kann mit der Hand komplett reingreifen." Der Anbau aus Holz habe sich komplett verzogen. Ein Zimmerer habe dies begutachtet und für irreparabel erklärt. Ebenso soll ein Stützbalken am Vordach der Garage um drei Zentimeter nach unten abgesackt sein. Damit das Regenwasser von der Garage ablaufen könne, habe er provisorisch einen Keil unter den Balken getrieben, berichtete der Ehemann. "Das ist das einzige, was ich gemacht habe."

Bislang hatte die Versicherung der Kommune nur 1800 Euro Schadenersatz angeboten. Die Summe soll laut dem Ehepaar später auf 4800 Euro erhöht worden sein. Wie der Verteidiger der Gemeinde erklärte, sei die Differenz zu den Forderungen des Ehepaars so hoch, dass er im Augenblick keinen Vergleich schließen könne. "So werden wir nicht zusammenkommen", sagte er.

Gleichzeitig stritt er ab, dass Königsdorf für den Schaden in dieser Höhe verantwortlich sei. Sollten die Vorwürfe stimmen, dass die Baugrube schlecht abgesichert worden und der Schaden dadurch entstanden sei, werde sich die Kommune das Geld von den beauftragten Bauunternehmen zurückholen. "Wenn ich die Fachfirmen ins Boot kriege, ist ein Vergleich möglich", sagte der Rechtsanwalt. Lehnten diese ab, werde es schwierig.

Für das kommunale Wohnungsprojekt im Nordwesten Königsdorfs hatte die Gemeinde im Jahr 2017 zu bauen begonnen. An der Angerbreite entstanden zwei Häuser mit zwölf Wohnungen für Alleinstehende und Familien mit Kindern. In der Anlage gibt es Einzimmerappartements sowie Zwei- und Dreizimmerwohnungen. Die Tiefgarage verbindet die beiden barrierefrei errichteten Gebäude. Um das Projekt fertigzustellen, hat die Kommune etwa 3,25 Millionen Euro ausgegeben. Allerdings erhält Königsdorf im Zuge des Wohnpakts Bayern für den Bau Fördermittel in Höhe von knapp einer Million Euro aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm.

Die Regierung von Oberbayern hatte die moderne und funktionale Architektur in Verbindung mit einer ortsüblichen Bauweise gelobt. Doch die Nachbarn sind vorerst nur froh, dass bislang nur die Garage beschädigt wurde. "Das Wohnhaus ist zum Glück nicht betroffen", sagte der Ehemann in der Verhandlung am Landgericht München II. Bis ein Gutachten zu den Bauschäden vorliegt, wird es jetzt erst einmal länger dauern. "Sie müssen Geduld beweisen", erklärte die Richterin dem Ehepaar.

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