Politik in Kochel am See:Leinenzwang für große Hunde

Leinenzwang für Hunde

Läuft nicht mehr: An der Seepromenade und auf weiteren Wegen in der Gemeinde Kochel dürfen zeitweise nur noch kleine Zamperl ohne Leine sein.

(Foto: Günther Reger)

Gemeinde erhöht die Steuer für Vierbeiner - und schränkt das Freilaufen ein, auch an Spazier- und Wanderwegen.

Von Petra Schneider

Die Gemeinde Kochel hat ihre 15 Jahre alte Hundesteuersatzung überarbeitet. Die neuen Gebühren, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig gebilligt hat, sind deutlich gestiegen. Zudem dürfen "große Hunde" in bestimmten Bereichen künftig nicht mehr frei umherlaufen.

Hundehalter müssen in Kochel statt bisher 80 Euro pro Jahr nun 120 Euro für einen Hund zahlen. Der zweite kostet statt 140 Euro nun 180 Euro, jeder weitere 240 Euro. Die Steuern für Kampfhunde werden verdoppelt: Statt bisher 500 Euro werden nun 1000 Euro fällig. Wie Bürgermeister Thomas Holz (CSU) erklärte, habe die Gemeinde im vergangenen Jahr 18 000 Euro durch die Hundesteuer eingenommen. Die Ausgaben, etwa für die Bereitstellung und Entsorgung von Hundetoiletten, hätten aber bei 19 000 Euro gelegen. "Wir investieren mehr, als wir bekommen", sagte Holz. Das soll sich mit der Neuregelung nun ändern. Auch eine "Lenkungsfunktion" habe man eingebaut, sagte Holz: Wer einen Hundeführerschein nachweisen kann, bekommt eine dauerhafte Ermäßigung von 25 Prozent. Dies gilt allerdings nicht für Halter von Kampfhunden. Ermäßigungen von 50 Prozent gibt es für Hunde, die in Einöden gehalten werden. 75 Prozent weniger müssen Forstbedienstete, Berufsjäger oder Inhaber eines Jagdscheins für ihren Hund bezahlen. Von der Steuer befreit sind Assistenzhunde etwa für Blinde, Taube oder Schwerhörige, sowie Rettungs- und Hütehunde.

Große Hunde müssen in Kochel künftig an die Leine: Vom 1. Mai an wird das freie Umherlaufen von Hunden mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern eingeschränkt. Innerhalb bebauter Ortsteile müssen Schäferhunde, Boxer, Dobermann oder Deutsche Dogge zu jeder Tages- und Nachtzeit angeleint sein. An Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien gilt künftig von acht bis 21 Uhr auch eine Anleinpflicht für große Hunde auf Spazier- und Wanderwegen: im Kurpark bei der Heimatbühne, an der Seepromenade, auf den Wanderwegen Lainbachwasserfälle, Kohlleite, Ilbachweg, Rieder Weide. Ebenso entlang der Bahnlinie zwischen Kochel und Ried, am Brunnenbacher Weg, auf dem Trimm-dich-Pfad und der Halbinsel Zwergern. Kampfhunde müssen immer und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen angeleint sein. Einer Verordnung des Landratsamts zufolge ist es außerdem verboten, Hunde im Wiesenbrütergebiet der Loisach-Kochelsee-Moore frei laufen zu lassen. Und grundsätzlich sind große Hunde ebenso wie Kampfhunde nicht auf Kinderspielplätzen erlaubt - auch nicht, wenn diese an der Leine sind.

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