Süddeutsche Zeitung

Kochel am See:Verstärkeramt darf abgerissen werden

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof weist eine Popularklage gegen den Bebauungsplan der Gemeinde ab

Die Popularklage, die der Architekt Heiko Folkerts beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan auf dem Areal des denkmalgeschützten Verstärkeramts eingereicht hat, wurde abgelehnt. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Wie Bürgermeister Thomas Holz (CSU) sagt, habe ihm der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt jedoch schriftlich mitgeteilt, dass die Klage abgewiesen wurde. "Ich bin zufrieden", so Holz. Folkerts hatte die Klage Anfang Juni eingereicht und damit begründet, dass der Bebauungsplan, der kommunale Wohnungen und einen neuen Bauhofs vorsieht, das Willkürverbot aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung verletze. Mit dem jetzigen Urteil steht dem weiteren Abriss des Verstärkeramts nun aber nichts mehr im Weg.

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Quelle:
SZ vom 25.11.2020 / schp
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