Süddeutsche Zeitung

Streit um historisches Bauwerk:Kochel bleibt bei Abriss-Plänen

Gemeinde will ehemaliges Verstärkeramt trotz Denkmalschutz nicht erhalten.

Von Petra Schneider

Die Gemeinde bleibt bei ihren Abrissplänen für das ehemalige Verstärkeramt: Obwohl das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege das Gebäude aus dem Jahr 1927 als Baudenkmal eingestuft hat, sieht die Gemeinde keinen Änderungsbedarf beim Bebauungsplan. Dem Denkmalschutz sei ein nicht unerhebliches Gewicht beizumessen, sagte Bürgermeister Thomas Holz (CSU). "Das ist uns bewusst." Höher bewertet man in der Gemeinde aber den Nutzen für die Allgemeinheit durch die geplanten Wohnungen, Sozialräume und den Bauhofneubau. "Daher wird der Bebauungsplan nicht geändert", sagte Holz. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat kürzlich mit einer Gegenstimme von Monika Hoffmann-Sailer (SPD).

Man werde sich nun mit den zuständigen Behörden über das weitere Vorgehen abstimmen, sagte Holz. Die Abwägung zwischen Denkmalschutz und anderen öffentlichen oder privaten Belangen obliegt der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt. Die Frage von Max Leutenbauer (CSU), ob nun ein formeller Antrag zum "Abbruch eines Baudenkmals" gestellt werden solle, beantwortete der Bürgermeister ausweichend. Das müsse zunächst in Ruhe geklärt werden, sagte Holz. Der Bebauungsplan für das rund 5000 Quadratmeter große Areal an der Bahnhofstraße, das die Gemeinde in zwei Schritten von der Telekom gekauft hat, sieht umfangreiche Baumaßnahmen vor: So sollen insgesamt 21 barrierefreie Wohnungen im kommunalen Wohnungsbau entstehen. Räume für die Jugendarbeit und für Vereine sowie bis zu zwölf Obdachlosenunterkünfte sind geplant.

Vor allem aber will die Gemeinde auf dem Grundstück ihren Bauhof neu errichten, für den seit Jahren ein Standort gesucht wird, weil die derzeitige Lage unmittelbar am Loisachkanal wegen des schlechten Untergrunds nicht geeignet ist. Für diesen Neubau, einen Teilabbruch des Verstärkeramts und den Anbau einer Halle wurde bereits im Jahr 2015 ein Vorbescheid genehmigt, zwei Jahre später erhielt die Gemeinde die Zustimmung für das Kommunale Wohnraumförderprogramm. Auf dieser Grundlage wurde ein Bebauungsplan erstellt, der im Juli 2018 in Kraft trat. Einen Monat später teilte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit, dass das Gebäude die Kriterien für ein Baudenkmal erfülle. Die Anlage zähle zu den bedeutenden Bauten des versachlichten Heimatstils der Bayerischen Postbauschule, lautet die Begründung. Ihr Erhalt liege im Interesse der Allgemeinheit.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat nochmals mit dem Bebauungsplan beschäftigt, auch die Bürger sind um Stellungnahmen gebeten worden. Zwei Schreiben seien eingegangen, sagte der Bürgermeister. Ein Architekt und der CSU-Ortsverband Kochel hätten übereinstimmend gefordert, die bisherigen Planungen fortzuführen. Der Bürgermeister begründete erneut ausführlich die Argumente der Gemeinde: Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sei eine der zentralen Aufgaben von Kommunen und entspreche dem Allgemeininteresse. Räume für Vereine und Jugendarbeit seien wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und bildeten "das Rückgrat der Dorfgemeinschaften". Weiterhin sei es Aufgabe von Kommunen, Räume für Obdachlose vorzuhalten. "Da aufgrund der Entwicklungen auf dem Immobiliensektor immer mehr wirtschaftlich schlechter gestellte Menschen ihre Wohnung verlieren und keine neue mehr anmieten können, wird diese kommunale Aufgabe immer bedeutender", sagte Holz. Auch ein gemeindlicher Bauhof erfülle Pflichtaufgaben wie Straßen- und Wegebau, Winterdienst oder den Unterhalt von Kinderspielplätzen. Als Baudenkmal könne das Verstärkeramt nicht so umgebaut werden, dass es als Bauhof genutzt werden könnte, sagte Holz. Dagegen sprächen beispielsweise die erforderliche Tiefe und Höhe für die Garagenhallen. Ein wichtiger Aspekt in der Auseinandersetzung werde auch vom Landesamt für Denkmalpflege eingeräumt, sagte Holz. Die Gemeinde sei beim Erwerb davon ausgegangen, dass eine Denkmaleigenschaft nicht vorliege. "Insofern besteht auch aus Sicht des Landesamts seitens der Kommune ein Vertrauensschutz."

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SZ vom 04.02.2019/veca
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