Kleingärten:Jurist widerspricht Bürgermeisterin

Der Streit um die Kleingärten im Penzberger Breitfilz geht weiter

Die winterliche Ruhe in den Kleingartenparzellen im Breitfilz trügt. Viele Pächter sind sauer auf die Stadt wegen der Kündigung der Pachtverträge und der neuen Gartenordnung. Einige drohen damit, gemeinsam zu klagen. Aufwind bekommen sie durch das Schreiben eines Penzberger Rechtsanwalts, der den Äußerungen von Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) in der Bürgerversammlung widerspricht. Zehetner hatte angezweifelt, dass es sich beim Breitfilz um eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt.

Gemeinsam genutzte Flächen wie Wege, ein Vereinshaus und Spielplätze seien die Voraussetzung für eine geordnete Kleingartenanlage, zitierte die Bürgermeisterin aus dem Gesetz. Der Rechtsanwalt, der von einem Pächter nach der Bürgerversammlung konsultiert wurde, kontert, dass im Paragrafen 1 des Bundeskleingartengesetztes die gemeinschaftlichen Einrichtungen nur als Beispiele aufgeführt werden. "Sie müssen nicht alle drei vorliegen." Auch anderes zähle dazu. Im Breitfilz gebe es gemeinsame Wege, einen gemeinsamen Parkplatz und neuerdings einen gemeinsamen Container für die Entsorgung der Gartenabfälle. "Dies sind sicherlich ebenfalls Beispiele für gemeinschaftliche Einrichtungen." Somit entspreche der Breitfilz der gesetzlichen Definition eines Kleingartens im Sinne des Gesetzes.

Die Stellungnahme des Landratsamts Weilheim-Schongau steht noch aus. Stadtrat Wolfgang Sacher (BfP) hatte das Amt gebeten zu prüfen, welchen rechtlichen Status die Gartenanlage hat. Die Kreisbehörde schrieb zurück, sie warte ihrerseits auf eine Stellungnahme der Stadt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: