Klage gegen Umlagebescheide:Richter-Schelte für den Landkreis

Der Verwaltungsgerichtshof rügt die Wirtschaftsgebaren bei der Flintkasernen-Konversion - und sieht die Transaktion dennoch als rechtens an.

Matthias Köpf

Zumindest die Juristen können die Vorgänge um die desaströse Umwandlung der Tölzer Flintkaserne in ein Dienstleistungs- und Behördenzentrum endgültig zu den Akten legen. Schon in seinem mündlichen Urteil vom März hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als letzte Instanz die mit der missglückten Kasernenkonversion begründeten Klagen von Wolfratshausen und Icking gegen die Kreisumlage 2005 abgewiesen.

Flintcenter in Bad Tölz, 2006

Die ehemalige Flint-Kaserne ist jetzt Sitz der Kreisbehörde. In der Mitte die "Schnecke".

(Foto: Manfred Neubauer)

In seiner schriftlichen Urteilsbegründung, die jetzt vorliegt, kritisiert das Gericht zwar das wirtschaftliche Gebaren des Kreises, billigt ihm die entsprechenden Geschäfte aber zu. Ansatzpunkte für ähnliche Klagen gegen die Kreisumlagen der Folgejahre bietet das Urteil nicht.

Wolfratshausen und Icking waren gegen die Forderungen des Kreises für 2005 vorgegangen, weil sie den Umbau der Flintkaserne in das heutige Landratsamt sowie zum Standort weiterer Behörden und Firmen nicht als Aufgabe des Landkreises ansahen und die hohen Folgekosten deshalb nicht per Kreisumlage mittragen wollten. Diese beiden Kläger sowie andere Kreiskommunen haben bei Gericht analoge Widersprüche auch gegen die Kreishaushalte ab 2006 deponiert, sie aber bis zur Entscheidung über das Jahr 2005 ruhen lassen. Anders als das Verwaltungsgericht München als erste Instanz ist der Verwaltungsgerichtshof nun den Argumenten des Landkreises gefolgt.

Demnach war es angesichts der bisherigen Raumnot rechtens, dem Bund die Kaserne als Ganzes abzukaufen, um darin das Landratsamt unterzubringen. Dass der Kreis über seine eigens gegründete und später mit vielen Millionen Euro gestützte "Dienstleistungsgesellschaft Tölzer Kaserne" (DTK) auf der Flinthöhe auch andere Behörden und Privatunternehmen angesiedelt hat, bewertet das Gericht nicht als eigentliches Ziel der DTK und damit auch nicht als Kompetenzüberschreitung des Kreises.

Die als Zentrum für Altersforschung ursprünglich doppelt so groß geplante und noch immer nicht vollständig vermietete "Schnecke" im Kasernengeviert wertet der VGH als legitimen Versuch indirekter Wirtschaftsförderung. Dass die Kommunen 2005 mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen an den Kreis weiterreichen mussten, habe ihre Handlungsfähigkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt. Unabhängig davon bestünden "erhebliche Zweifel", dass sich der Kreis bei all dem an die allgemeinen Haushaltgrundsätze und Vergabevorschriften gehalten habe.

Die Bürgermeister von Wolfratshausen und Icking reagierten auf die Begründung verhalten: Helmut Forster und Margit Menrad wollen ihren Stadt- und Gemeinderäten abraten, gegen die Kreisumlagen der Folgejahre vorzugehen. Landrat Josef Niedermaier (FW) zeigt sich erleichtert. Politisch will er das Urteil nicht kommentieren - um der weiteren Vermarktung der freien Immobilien auf der Flinthöhe nicht zu schaden.

Der damalige Wolfratshauser Bürgermeister Reiner Berchtold (SPD) sieht in dem Urteil keinen politischen Freispruch für die damals im Landkreis mit absoluter Mehrheit regierende CSU. Der Richterspruch gleiche eher einer Einstellung des Verfahrens und stütze die Praxis, erst eigenmächtig schlechte Geschäfte zu machen und dann die Kommunen zahlen zu lassen.

Auch der frühere DTK-Aufsichtsratsvorsitzende Gerhard Meinl (CSU), der nicht nur für Berchtold als Architekt der DTK-Konstruktion gilt, räumt ein, dass sich de Kreis zwar rechtmäßig, wirtschaftlich und politisch aber alles andere als geschickt verhalten habe.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: