Klage gegen Freistaat:Sieber-Streit geht in die nächste Runde

In der Auseinandersetzung um die Schließung der Großmetzgerei Sieber nimmt Insolvenzverwalter Josef Hingerl das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen nun in Schutz. Die dortigen Beamten hätten nur ausgeführt, was ihnen vom Verbraucherschutzministerium und vom Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz oktroyiert worden sei. Die entscheidende Telefonkonferenz der Behörden am 27. Mai 2016, in der beschlossen wurde, alle Sieber-Produkte zurückzurufen, habe aber nur 20 Minuten gedauert, so Hingerl. Bei dieser "Hauruck-Entscheidung", mit der das Schicksal von Sieber besiegelt worden sei, hätten die Behörden viele Faktoren nicht berücksichtigt. Deswegen lasse er den Vorgang nun auch gerichtlich prüfen.

Im März 2016 waren in einem Wacholderwammerl aus der Sieber-Produktion Listerien vom Stamm CT 1248 gefunden worden. An einer Infektion mit diesem Listerienstamm sollen seit 2012 mindestens vier Menschen gestorben sein. Insolvenzverwalter Hingerl jedoch bezweifelt, dass die Todesfälle auf Listerien von der Metzgerei Sieber zurückzuführen sind. Er verklagt den Freistaat deshalb auf Schadenersatz in Höhe von zwölf Millionen Euro.

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