Kindeswohlgefährdungen in Bayern liegen laut Meldungen bayerischer Jugendämter im Jahr 2023 bei 20 295. Das sind 807 weniger als noch im Vorjahr. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist die Tendenz ebenfalls sinkend. 2023 fanden 246 Verfahren zur Feststellung einer Gefährdung statt – 65 weniger als noch 2022. „Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet“, so das Bayerische Landesamt für Statistik.
Die Zahlen sind weiter darin zu unterteilen, wie groß das Gefährdungsrisiko von den jeweiligen Jugendämtern eingeschätzt wird. Von den 246 Verfahren wurden 85 so eingeschätzt, dass keine tatsächliche Kindeswohlgefährdung stattfand und kein Hilfsbedarf besteht. In 86 Fällen fand ebenfalls keine Gefährdung statt, aber es wurde Hilfsbedarf festgestellt. Im Vorjahr waren es jeweils 81 und 107 Fälle. Als Hilfsbedarf nennt das Bayerische Landesamt für Statistik zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
Latente Kindeswohlgefährdungen machen 51 Fälle der Statistik aus. Das sind etwa 45 Prozent weniger im Vergleich zum Vorjahr. Akute Gefährdungen hingegen wurden 24 Mal festgestellt, sieben weniger als im Vorjahr. „Dabei sind Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung“, so das Bayerische Landesamt für Statistik.