Juristisches Nachspiel nach Maskenpflichtbefreiung:Gemeinsame Lösung verpasst

Ermittlung wegen Rechtsbeugung: Elternbeirat vermisst Gespräch

Das Urteil einer Familienrichterin am Amtsgericht Weilheim, ein Kind der Schlehdorfer Realschule von der Maskenpflicht zu befreien, ist für den Elternbeiratsvorsitzenden der betreffenden Schule unverständlich. Mathias Brüseken schließt aber aus, dass jemand aus seinem Gremium die Richterin angezeigt hat, worauf nun die Münchner Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung ermittelt.

"Wir sind darauf bedacht, das im Rahmen der Schulfamilie entspannt zu sehen", sagt er. Niemand wolle das Kind oder seine Eltern diskreditieren. Andererseits versteht Brüseken nicht, dass in dem Fall nicht das Gespräch mit dem Elternbeirat gesucht worden sei, bevor der Justizweg eingeschlagen wurde. "Das hat mich an der Situation gestört." So sei eine gemeinsame Lösung verpasst worden.

Darüber hinaus ist die Stimmung an der Schlehdorfer Realschule seit dem Urteil nach Angaben von Brüseken bislang friedlich geblieben. Das liege aus seiner Sicht aber vor allem auch daran, dass die meisten Schüler bis auf den Abschlussjahrgang wieder nur noch Distanzunterricht hätten. "Das hat die Situation entschärft", sagt Brüseken. Im Moment hofft der Elternbeiratsvorsitzende darauf, dass das Urteil womöglich in einer höheren Instanz aufgehoben wird. "Das Urteil ist nach meinem Verständnis weitab der normalen Rechtssprechung", sagt er.

Das Weilheimer Gericht hatte in dem Schlehdorfer Fall eine Kindeswohlgefährdung als gegeben angesehen. Grundsätzlich wird durch die Entscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung, in der unter anderem die Maskenpflicht für Schüler geregelt ist, gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

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