Jugendschöffengericht Wolfratshausen:Gewalt gegen Polizisten

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Drei Heranwachsende haben Beamte bei einer Verkehrskontrolle geschlagen und bespuckt. Vor Gericht zeigen sie sich reuig.

Isabel Meixner

Das Jugendschöffengericht hat gestern zwei junge Männer unter anderem wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu neun Monaten und den dritten zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die drei Heranwachsenden im Alter von 16, 19 und 20 Jahren, die sich am gestrigen Dienstag vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten mussten, waren beileibe keine Unschuldslämmer. Alle waren mehrfach vorbestraft, sie hatten Straftaten "quer durch das Strafgesetzbuch" begangen, stellte Staatsanwältin Kristine Karbach erschrocken fest. Gestern wurden weitere verhandelt.

Die Angeklagten waren im vergangenen September bei einer Verkehrskontrolle zugegen, die außer Kontrolle geriet. Erst äußerten sie im alkoholisierten Zustand lautstark ihren Unmut über die Kontrolle, beschimpften die Polizeibeamten als "Missgeburten", "Scheiß-Bullen" und "Dreckschweine" und traten gegen das Auto. Dann kam es zu Rangeleien, in deren Verlauf sich der 19-jährige Angeklagten eine blutige Nase holte - weil ihn einer seiner Freunde aus Versehen traf. Der junge Mann glaubte jedoch, einer der Polizisten habe zugeschlagen, und drohte damit, "ihn kaltzumachen".

Als Verstärkung eintraft und einer der Angeklagten am Boden fixiert wurde, versuchten die anderen, ihren Freund mit Schlägen zu befreien und die Polizei am Fesseln zu hindern. "Wir haben vier Streifen benötigt, um Sie wieder unter Kontrolle zu bringen", hielt Adelinde Gessert-Pohle den Beschuldigten vor. Auch nach ihren Festnahmen beruhigte sich die Lage nicht: Die Heranwachsenden bespuckten die Beamten, beschimpften sie weiter und wehrten sich auf der Polizeiinspektion gegen die Blutentnahme.

Vor Gericht war nichts zu sehen von wütenden Angeklagten. Mit gesenkten Köpfen hörten die Burschen den Ausführungen der Staatsanwältin zu, räumten auch ohne geladene Zeugen alle Anklagepunkte ein und zeigten sich reuig. Einer der Angeklagten hatte sich sogar im Vorfeld der Verhandlung bei den Polizisten persönlich entschuldigt. "Mir sind die Beleidigungen einfach so herausgerutscht", sagte der 19-Jährige, der sich zusätzlich wegen illegalem Besitz von 3,2 Gramm Marihuana verantworten musste.

Andreas Dlugosch von der Jugendgerichtshilfe bezeichnete die Angeklagten als "Stammkunden, die in ihrem Leben nicht viel auf die Reihe gebracht haben". Er schilderte in seinen Ausführungen die Lebenssituationen der drei Heranwachsenden, die geprägt sind von Vorstrafen, zerrütteten Familien und Alkohol- und Drogenkonsum. Er sprach sich dafür aus, sie zu Jugendstrafen zwischen neun und zwölf Monaten auf Bewährung und Sozialstunden zu verurteilen. "Wachen Sie auf", forderte er die Angeklagten auf.

Auch Staatsanwältin Kristine Karbach betonte die "erhebliche Gefahr, dass die Angeklagten den falschen Weg einschlagen". Sie forderte für den 16- und 16-Jährigen eine Jugendstrafe von 14 Monaten und für den 20-Jährigen 16 Monate auf Bewährung sowie Geldstrafen von 1200, 900 und 2000 Euro. Die Rechtsanwälte der Heranwachsenden betonten in ihrem Plädoyer die Einsicht der Angeklagten und deren Absicht, sich zu bessern.

In seinem Urteil orientierte sich das Jugendschöffengericht an den Empfehlungen des Jugendgerichtshelfers. Neben der Jugendstrafe müssen sie 120 Sozialstunden ableisten und die Kosten für das Verfahren tragen. Es sei es nicht zumutbar, dass die Allgemeinheit die Kosten trage, sagte Gessert-Pohle.

© SZ vom 20.07.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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