Süddeutsche Zeitung

Jachenau/München:Ermittlungen nach Abschuss

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Tod einer Hirschkuh im Winter beschäftigt Justiz erneut

Von Benjamin Engel, Jachenau/München

Die Staatsanwaltschaft München II hat das Ermittlungsverfahren wegen des Abschusses einer Hirschkuh in der Jachenau wiederaufgenommen. Weil Ende Januar sehr viel Schnee in der Gemeinde lag, hatte Christine Miller den Fall angezeigt. Die Vorsitzende des Vereins "Wildes Bayern" hatte mit dem Jagd- und Tierschutzgesetz argumentiert. Demzufolge sei es verboten, Wild zu bejagen, das durch Naturkatastrophen in Not gerate. Solche Tiere zu erlegen sei Tierquälerei. Die Hirschkuh sei zudem mit Futter angelockt und abgeschossen worden. "Das entspricht nicht den Grundsätzen deutscher Waidgerechtigkeit", hatte Miller geschrieben.

In großen Mengen hatte es zu Jahresbeginn in der Region geschneit. Das Tölzer Landratsamt hatte daher zwischen dem 10. und 15. Januar sogar den Katastrophenfall im gesamten Landkreis ausgerufen. Allerdings stellte die Staatsanwaltschaft München II die Ermittlungen bald ein und argumentierte mit dem Wetter. Demnach sei die Schneehöhe im vergangenen Winter nicht außergewöhnlich hoch gewesen, hieß es im Begründungsschreiben. Das Wild habe an Futter kommen können, weil die Schneemassen an steilen Wiesenhängen bis zum Grund abgerutscht seien. Dadurch sei Gras freigelegt worden. Zum Zeitpunkt des Abschusses sei der Katastrophenfall bereits beendet gewesen.

Über diese Argumentation war Vereinsvorsitzende Miller empört. Sie legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein. Mitte Januar 2019 hatte die Untere Jagdbehörde im Landratsamt alle Revierinhaber aufgerufen, die Jagd einzustellen - ungeachtet dessen, ob der jeweilige Abschussplan schon erfüllt war oder nicht. Der Kreisjagdverband hatte diese Entscheidung ausdrücklich unterstützt.

Von einer vergleichsweise schneereichen Periode zum Zeitpunkt des Abschusses hatte der Deutsche Wetterdienst (DWD) gesprochen. Während des Januars hatte es in der Jachenau innerhalb von zehn Tagen etwa 180 Zentimeter Neuschnee gegeben. Das kommt laut DWD nur alle 20 bis 40 Jahre vor.

Als ganz normalen Vorgang beschreibt eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München II die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens. Neue Aspekte müssten überprüft werden, so heißt es. "Weitere Angaben sind derzeit nicht möglich."

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Quelle:
SZ vom 14.06.2019
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