Isartalkommune erstickt im Schnee:Icking erlässt Not-Verordnungen zur Verkehrssicherheit

Weil die Gemeinde nicht mehr weiß wohin mit dem Schnee, müssen Gehwege als Ablage dienen - und manche Straßen lassen keinen Gegenverkehr mehr zu.

Von Claudia Koestler

Schneekatastrophe, Schneemassen, Schneefall, Schnee im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, hier Bilder aus Icking

Der Schnee auf der Ickinger Huberwiese ist inzwischen höher als die Häuser dahinter - nur die Dachspitzen lugen noch hervor.

(Foto: Claudia Koestler)

Die Isartalkommune Icking im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen erstickt derzeit an den Schneemassen. Das hat die Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI) veranlasst, zwei Verordnungen zu erlassen, um die Verkehrssicherheit in der Gemeinde weiterhin zu gewährleisten: Zum einen werden nun auch Gehwege als Ablage für den Schnee genutzt. Das bedeutet, Grundstückseigner müssen nicht länger ihre Gehwegabschnitte räumen. "Es ist schlicht nicht zumutbar, dass jemand diese Massen wegschaufelt, die die Räumfahrzeuge dort derzeit aufhäufen", sagt die Rathauschefin. Außerdem sei ohne die Nutzung der Gehwege und privaten Grundstücke zur Lagerung von Schnee kein ausreichender Winterdienst mehr möglich, erklärt Menrad.

Fußgänger, die sich trotzdem nach draußen wagen, müssen nun die Fahrbahnen nutzen. Deshalb ist von allen Verkehrsteilnehmern besondere Vorsicht geboten, "Fußgänger haben Vorrang vor Kraftfahrzeugen", betont Menrad. Doch gänzlich von der Räumpflicht entbunden sind Anlieger durch die Anordnung nicht: Weil der gemeindliche Winterdienst bei langanhaltendem Schneefall nicht alle Fahrbahnen gleichermaßen betreuen kann, sind sie verpflichtet, im Bedarfsfall auf der Fahrbahn eine Gehbahn zu räumen und zu streuen.

Die zweite Anordnung betrifft die Straßenverkehrsordnung für den Fall, dass die Schulen der Isartalkommune betrieben werden: Aufgrund der Schneemassen lassen einzelne Straßen keinen Gegenverkehr mehr zu und müssen zu Einbahnstraßen deklariert werden. "Wir müssen in dieser Ausnahmesituation eben für alles gewappnet sein", begründet es Menrad. So darf dann die Ulrichstraße bis auf Weiteres nur in Richtung Süden, also von der Ebenhauser Straße in Richtung Rainer-Maria-Rilke-Gymnasium, befahren werden. Die Ludwig-Dürr-Straße darf bis aus Weiteres nur in Richtung Norden, also von der Walchstadter Straße in Richtung Wenzberg, befahren werden. Die Regelungen gelten von Montag, 14. Januar, an - sofern an diesen Tagen entgegen der Prognosen doch der Betrieb an den Schulen Ickings stattfinden wird. Sollten sie am Montag und gegebenenfalls auch am Dienstag geschlossen bleiben, gilt die Anordnung von Mittwoch, 16. Januar, an, wenn sich die Witterungsbedigungen bis dahin nicht gebessert haben. "Der Bauhof wird dann von sieben Uhr morgens an entsprechende Schilder aufstellen", sagt Menrad. Die Abfahrten erfolgen dann über den Wenzbger respektive den Talberg.

Zudem weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass aufgrund der Schneemassen die Parkmöglichkeiten in der Gemeinde stark eingeschränkt sind.

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