Isar:Schluss mit Party

Isar Stromschnellen Kajak Kanu Schlauchboot

Die Stromschnellen nahe der Isarburg bei Lenggries sind beliebt bei den Freizeitsportlern.

(Foto: Manfred Neubauer)

Landrat Josef Niedermaier kündigt für kommendes Jahr Verbote und Einschränkungen für Bootsfahrer auf der Isar an. Somit soll der Schutz des Wildflusses verbessert werden.

Von Alexandra Vecchiato

Bootfahren auf der Isar soll weiterhin möglich sein. Allerdings kündigte Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) am Mittwoch im Kreistag an, von der Saison 2019 an Verbote und Einschränkungen auszusprechen. Legitimiert sieht er sich durch das Ergebnis der Isar-Umfrage. Online hatten sich an die 3000 Bürger beteiligt. Die Mehrheit spricht sich für einen größeren Schutz des Naturraums Isar aus.

Der Freizeitdruck auf die Isar wächst. Ob Kanu, Kajak, Schlauchboot oder Stand-up-Paddler - von Mai an herrscht Hochbetrieb. Das Landratsamt will dem Treiben auf dem Fluss nicht länger tatenlos zusehen. Die Situation verschärfte sich vergangenes Jahr, als im August der Fluss mehrmals für Boote gesperrt werden musste, nachdem Feuerwehr und Wasserwacht einige Menschen aus dem lebensgefährlichen Hochwasser retten mussten.

Um ein breites Meinungsbild bei Nutzern, Fachverbänden und Anwohnern einzuholen, hatte die Kreisbehörde einen Fragebogen von Ende August bis Mitte Oktober 2017 online gestellt. Von den 2980 eingegangenen Fragebögen konnten 2918 ausgewertet werden. Sabine Walter vom Umweltamt hat die Fragebögen aufbereitet und diese etwa nach teilnehmenden Gruppen wie Paddler, private Bootsfahrer, gewerbliche Anbieter, Rettungsorganisationen oder Wissenschaftler gesplittet. In zwei Punkten sind sich die Teilnehmenden einig, dass das Landratsamt nicht eingreifen solle: Die Mehrheit lehnt es ab, dass die Isar nur im Hauptstrom, also an der tiefsten Stelle, befahrbar sein soll, wie auch eine generelle Sperrung der oberen Isar.

Ansonsten herrscht bei Freizeitsportlern, Naturschützern, Bürgern und Fischereivereinen große Einigkeit darin, dass die Isar besser geschützt werden müsse. So ist die Mehrheit dafür, dass ein Befahrungsverbot bei Hochwasser sinnvoll ist, dass Laich- und Brutzeiten von Fischen und Vögeln berücksichtigt werden sollten und dass es eine Schwimmwestenpflicht für alle Bootsfahrer geben soll. Auch soll es ein Alkoholverbot geben sowie keine organisierten Fahrten mit mehr als 40 Personen.

Ein großer Teil der Bürger wünsche sich eine klare Regelung, kommentierte Niedermaier das Ergebnis. Wie diese aussehe, müsse erst ausgearbeitet werden. "Wir gehen einen schwierigen Weg. Was wir auch machen, es wird dagegen geklagt werden", sagte der Landrat. Verbote und Einschränkungen würden einerseits den Tourismus treffen, mit dem der Landkreis für sich wirbt. Andererseits sei er sich sicher, dass Rettungskräfte kein Verständnis hätten, sollte das Amt nicht tätig werden.

Entwicklung Region Oberland

"Leider ist es so gekommen, dass einige Unvernünftige die Vernünftigen ins Schlamassel ziehen", sagt Landrat Josef Niedermaier.

(Foto: Manfred_Neubauer)

Abteilungsleiterin und Juristin Carolin Singer zeigte auf, was rechtlich möglich ist. Die neue Bootsfahrverordnung würde demnach eine Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs nach dem Bayerischen Wassergesetz werden. Zuständig ist das Landratsamt als Staatsbehörde und nicht der Landkreis. Rechtsgrundlage ist der Artikel 18 des Bayerischen Wassergesetzes. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch von Gewässern geregelt: "Die Kreisverwaltungsbehörde kann . . . die Ausübung des Gemeingebrauchs regeln, beschränken oder verbieten, um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum abzuwehren . . . die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten, die Natur, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt oder das Gewässer und seine Ufer zu schützen, den Erholungsverkehr zu regeln . . .".

Der Isar-Abschnitt von der Landkreisgrenze bei Wallgau (Garmisch-Partenkirchen) bis zum Sylvensteinsee ist Naturschutzgebiet. Im Bereich Sylvensteinsee bis Roßwies ist der Fluss als Landschaftsschutzgebiet deklariert, von dort bis zur nördlichen Landkreisgrenze wieder als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Rein rechtlich sind gewerbliche Bootsfahrten im Naturschutzgebiet verboten. Allerdings wurden diese bislang geduldet. "In diesem Jahr sind die Beschwerden enorm", berichtete Niedermaier.

Völlig ungeklärt ist, wer den Einhalt der Verordnung kontrollieren wird. Die Polizei habe kein Personal, berichtete Niedermaier. Die Isarranger oder Personal aus dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen könnten dies nicht leisten. "Da müssen wir uns Gedanken machen. Aber gleich vorab zu kapitulieren, ist auch nicht der Weg", betonte der Landrat.

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