Urteil:Boot- und Kanufahren auf der Isar bleibt saisonal verboten

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Bootstouren auf der Isar sind beliebt. Doch Fahrten auf dem Fluss sind nicht das ganze Jahr über erlaubt. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun auch Normenkontrollanträge gegen die entsprechende Verordnung abgelehnt. (Foto: Manfred Neubauer)

Der Verwaltungsgerichtshof lehnt Normenkontrollanträge gegen die Regelungen für Fahrten auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ab. Was dort nun für Boots- und Kanufahrer erlaubt ist - und was nicht.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Kanu- und Schlauchbootfahren auf der Isar südlich von München bleibt zu bestimmten Jahreszeiten verboten. Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat auch Normenkontrollanträge gegen die entsprechende Verordnung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen abgelehnt und nun auch die entsprechenden Begründungen dargelegt. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa.

Damit dürfen private Boote weiterhin nur noch vom 1. Juni bis 31. Dezember auf dem Fluss zwischen der Dürnsteiner Brücke bei Schäftlarn und Bad Tölz unterwegs sein, südlich der Kreisstadt sogar nur bis zum 15. Oktober. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hatte die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar 2019 erlassen, um die sensible Natur zu schützen. Dagegen klagten einerseits Privatpersonen, andererseits der Bayerische Kanuverband und die Einzelpaddler-Vereinigung.

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Aus Sicht der Paddler und Kanuten sind die Einschränkungen der Verordnung unverhältnismäßig. Sie argumentierten, nennenswerte Störungen, etwa des Laichvorgangs bei Fischen, durch den Kanusport seien nicht nachgewiesen. Die Richter aber sehen nach Angaben der dpa keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nachdem das Urteil bereits im Mai ergangen ist, heißt es nun in der Begründung, dass eine "abstrakte Gefahr für die Fisch- und Vogelfauna" genüge. Ein konkreter Nachweis von Störungen sei nicht erforderlich. Der Schutz der Natur sei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut von Verfassungsrang. Bootfahren sei eine Freizeitbetätigung, für die es Ausweichmöglichkeiten gebe.

Das Landratsamt hatte 2019 wegen ausufernder Flussfeste weitere Regeln erlassen. Für Bootsfahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze, Glasflaschen und laute Musik sind tabu. Verstärker sind verboten, ebenso Beiboote etwa fürs Bier: Damit die Fahrt nicht zu trocken wird, zogen manche ein kleines Boot für den Kasten Bier mit. Kinder bis zwölf Jahre müssen Schwimmwesten tragen, und von 20.30 Uhr bis 7 Uhr soll auf dem Fluss Ruhe herrschen: Nachtfahrverbot. Es gebe bereits positive Effekte, sagte eine Sprecherin des Landratsamtes. Fischbestand und Kiesbrüter-Population hätten sich stabilisiert. Rund ein Dutzend Ranger überwachen die Regeln.

Nach der Ablehnung der Normenkontrollanträge gegen die sogenannte Bootsverordnung auf der Isar im Mai dieses Jahres hatte das Gericht eine Revision nicht zugelassen. Nun, da die Urteilsbegründung vorliegt, könnten die Kanuten Beschwerde einreichen. Eine Auskunft dazu seitens des Kanuverbands und der Einzelpaddler-Vereinigung lag dazu am Donnerstagnachmittag noch nicht vor.

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