In Wackersberg:Schwarzbau am Buchberg verschwindet

Malerhäusl am Buchberg

Das Haus des Malers Theodor Bohnenberger am Buchberg wurde abgerissen. Um den Ersatzrohbau gab es gerichtliche Auseinandersetzungen.

(Foto: Heinz Hirz/oh)

Der Rohbau anstatt des abgerissenen Malerhäusls ist laut Verwaltungsgerichtshof illegal. Der Eigentümer beseitigt die Ruine

Von Benjamin Engel, Wackersberg

Mit dem "Malerhäusl" am Buchberg hatte Eigentümer Ernst Duttler jahrelang die Justiz beschäftigt. Jetzt lässt er den umstrittenen Rohbau beseitigen, wie sein Rechtsanwalt Karl Schwab bestätigt. Das frühere Atelierhaus des Malers Theodor Bohnenberger aus dem Jahr 1907 stand in freier Landschaft unweit des 855 Meter hohen Buchberg-Gipfels. Die Kommune Wackersberg hatte Duttler im Jahr 2013 genehmigt, das Gebäude um- und etwas auszubauen. Doch der Bauherr riss das Haus ab, weil es so marode gewesen sein soll. 2014 verhängte das Tölzer Landratsamt einen Baustopp. Die Behörde verlangte vom Eigentümer, den begonnenen Rohbau im Außenbereich zu beseitigen. Daraus entwickelten sich jahrelange juristische Auseinandersetzungen.

Das Verwaltungsgericht München hatte vor zweieinviertel Jahren entschieden, dass es sich um ein Schwarzbau handelt, der abzureißen ist. In diesem Frühjahr hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof abgelehnt, eine Berufung in der nächsthöheren Instanz zuzulassen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig. Der Eigentümer hatte stets damit argumentiert, dass die Bausubstanz des Malerhäusels schlecht gewesen sei. Beim Umbau seien demnach die Mauern des Gebäudes buchstäblich unter den Händen weggebrochen. Deshalb habe er einen Ersatzbau in den gleichen Maßen errichten wollen.

Sein Mandant habe alles daran gesetzt, das Vorhaben zu retten, begründet Rechtsanwalt Schwab die jahrelangen Gerichtsstreitigkeiten. Schließlich sei es für den Eigentümer um viel Geld gegangen. "Er wollte in dieser Situation nichts unversucht lassen." Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat der Eigentümer eine zweite Klage zurückgenommen. Darin war er gegen das Tölzer Landratsamt vorgegangen. Die Kreisbehörde hatte es im November 2017 abgelehnt, den Neubau nachträglich zu genehmigen. Dagegen hatt Duttler vor dem Münchner Verwaltungsgericht geklagt, dies aber zurückgenommen.

In seinem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unmissverständlich deutlich gemacht, dass das Bauvorhaben "formell illegal" ist. Mit dem Abriss sei der Eigentümer von den genehmigten Plänen abgewichen. Das an einer landschaftlich exponierten Stelle vorgesehene Gebäude beeinträchtige die natürliche Eigenart der Landschaft, so heißt es im Beschluss. Der Eigentümer hatte argumentiert, dass das Landratsamt signalisiert habe, einem Abriss und Wiederaufbau zustimmen zu können. Laut dem Verwaltungsgericht könne eine mündliche Zusage keine Bindungswirkung entfalten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof nun als rechtmäßig bestätigt.

Mit seinem Panorama ins Alpenvorland und auf die Alpen des Isarwinkels zog der Buchberg um 1900 viele Künstler an. Der Stuttgarter Bohnenberger (1868-1941) hatte an der dortigen Kunstschule und der Akademie der Künste in München studiert. Anfang des 20. Jahrhunderts kaufte sich der Künstler ein Haus zur Sommerfrische am Buchberg. Unweit davon errichtete er sein Atelier. Das Gebäude wurde im Volksmund "Malerhäusl" genannt.

Von einem "mahnenden Beispiel" spricht Wackersbergs Bürgermeister Alois Bauer. Im Außenbereich sei die Baugesetzgebung eben sehr konsequent. Er begrüßt, dass der Eigentümer mit seinen Klagen nicht weitergekommen ist. "Wenn das Schule machen würde, bräuchte die Gemeinde überhaupt keine Genehmigungen mehr erteilen", sagt er.

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