In  Penzberg:Kein Grund für eine Allgemeinverfügung

Das Landratsamt Weilheim-Schongau sieht keinen Handlungsbedarf, die sogenannten Corona-Spaziergänge durch eine Allgemeinverfügung einzuschränken. In der ersten Corona-Lagebesprechung des Jahres erörterten Landrätin Andrea Jochner-Weiß, Vertreter vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zwei Leiter von Polizeiinspektionen im Landkreis das Thema. Die Runde kam zu dem Schluss, dass die Sicherheitslage bei der besonderen Situation im Flächenlandkreis Weilheim-Schongau einen solchen Schritt nicht erfordere. Die Veranstaltungen fallen unter das Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, diese spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe oder Bewerbung anzuzeigen. In den vergangenen Wochen fanden auch im Landkreis Weilheim-Schongau vereinzelt Spaziergänge ohne vorherige Anzeige statt. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro belegt werden könnten. Helmut Stork, Chef für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt, erklärt, dass eine Allgemeinverfügung ein schwerwiegender Eingriff in die demokratischen Grundrechte sei, der nur zum Tragen kommen sollte, wenn die öffentliche Sicherheit tatsächlich bedroht sei: "Wir haben in den Kommunen unseres Landkreises eine völlig andere Situation als in München, Nürnberg oder Augsburg." Polizeiführungskräfte berichteten, dass die Versammlungen bisher friedlich abliefen. Die größten fänden in Penzberg mit bis zu 1000 Teilnehmern statt. Ein Eingreifen könne eher kontraproduktiv sein.

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