Zum Jahreswechsel treten mehrere wichtige Änderungen für Unternehmen und Selbständige in Kraft. Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) von inländischen Geschäftskunden empfangen und verarbeiten können.
Diese Pflicht gilt bereits im öffentlichen Auftragswesen. Gleichzeitig tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft, wobei Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell einführt. Das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz soll Erleichterungen für die Hotellerie bringen: Der Meldeschein für inländische Gäste entfällt, nur für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen. Zudem werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Ab Januar 2025 müssen Unternehmen auch ihre elektronischen Kassensysteme über eine neue Plattform registrieren.
Die IHK für München und Oberbayern bietet einen detaillierten Überblick über die mehr als ein Dutzend neuen Regelungen online an: www.ihk-muenchen.de/jahreswechsel