Icking:Was die Hubers auf der Huberwiese planen

Icking: Ihr Eigentum, aber gefühltes Allgemeingut: Stephan und Lisa Huber sind die Besitzer der umkämpften Freifläche in Ickings Mitte.

Ihr Eigentum, aber gefühltes Allgemeingut: Stephan und Lisa Huber sind die Besitzer der umkämpften Freifläche in Ickings Mitte.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Im Streit um die letzte Grünfläche im Zentrum melden sich die Eigentümer zu Wort: Falls die Bebauung scheitere, würden sie den Grund landwirtschaftlich nutzen.

Von Claudia Koestler, Icking

Lange haben sie sich ganz bewusst zurückgehalten in der Diskussion um die Zukunft der sogenannten "Huberwiese" in Icking. Doch nach einem Flugblatt mit Fotomontage, vielen kontroversen Meinungsäußerungen und einer turbulenten Bürgerversammlung kursiere inzwischen so viel Hörensagen, "dass wir Manches so nicht länger stehen lassen können", sagen Stephan und Lisa Huber. Sie sind die Eigner des innerörtlichen landwirtschaftlichen Grundstücks, das zum Politikum geworden ist und Bürgerschaft wie Ratsgremium spaltet.

Erstmals melden sie sich nun zu Wort, um "Stellung zu nehmen, zu informieren und das Thema wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen". Und stellen in diesem Zuge Einiges klar: Etwa, dass das Areal Stephan Huber zufolge "definitiv keine grüne Wiese bleiben wird", wie auch immer der Bürgerentscheid am 10. Juli ausgehen werde. Laut seinem Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes vom November 2014 sollen von dem 9488 Quadratmeter großen Grundstück 6333 Quadratmeter als Bauland ausgewiesen werden, die er selbst dann bebauen würde. Eine Planung liege noch nicht vor, es würden aber am ehesten Ein- und Zweifamilienhäuser in Betracht kommen, "keine Wohnblocksiedlung", sagt Huber. Die restliche Fläche bietet er im Gegenzug der Gemeinde zu günstigen Konditionen an, die darauf eigene soziale Projekte verwirklichen könnte, vom Park bis zum Betreuten Wohnen.

Sollte die Umwandlung zu Bauland zum jetzigen Zeitpunkt jedoch scheitern, werde er die Fläche anderweitig landwirtschaftlich nutzen: "Ob für Energieholz oder etwas anderes, die Gedanken machen wir uns, wenn es soweit ist." Auch eine Verpachtung, etwa an eine Bürgerstiftung für öffentliche Grünflächen oder einen anderen Landwirt, komme für ihn nicht in Frage: "Dann nutze ich den Grund lieber anders."

Die Wiese sei, entgegen mancher Gerüchte, schon seit Generationen in Familienbesitz. Die Verwertung beschäftige die Familie schon lange, insbesondere, weil die derzeit als landwirtschaftliche Fläche deklarierte Wiese laut Huber bis 1982 im Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits schon einmal als Wohnbaufläche ausgewiesen war. "Dieses Grundstück sollte damals, wie auch heute, zur Sicherung unseres landwirtschaftlichen Betriebs, auch für die nächsten Generationen, dienen", sagt Huber. 1982 aber wurde sie von der Gemeinde zurückgestuft. Es folgte ein 13 Jahre langer Rechtsstreit. Ins Detail aber möchte er darüber nicht gehen, "das ist zu emotional". Ihm ist wichtig, stattdessen "sachlich zu informieren".

Der konkrete Auslöser, jetzt die erneute Umwandlung zu beantragen, sei, dass die Wiese nur noch von anderen, aber nicht mehr von ihnen genutzt werden könne: Zur Futtermittelerzeugung sei das Areal schlichtweg unbrauchbar. Viele Ickinger sähen sie nämlich "als Müllablade- und Hundeauslaufplatz": Obwohl sie regelmäßig Infoblätter verteilten, um auf die Problematik von Hundekot in Grünfutter hinzuweisen, nehme es zu. Anlieger nutzten die Fläche zudem als Zugang zu ihren Gärten, andere "als Trampelpfad zur Abkürzung". "Irgendwann ist eben die Grenze erreicht", sagt Huber.

Generell vermisst der Nebenerwerbslandwirt "Respekt vor fremden Eigentum" - schließlich sei die Wiese privat. "Doch es wird behandelt, als wäre es Ickinger Allgemeingut", bedauert er. Geärgert habe er sich zudem jüngst über ein Infoblatt mit einer Fotomontage, das mehrgeschossige Mietshäuser auf der Wiese zeige. Das aber widerspreche dem Bebauungsplan respektive der Ortssatzung der Gemeinde vollkommen. Bei einer Grundstücksgröße von 1000 Quadratmetern würde eine maximale Gebäudegrundfläche von 150 Quadratmetern sowie eine Gebäudehöhe von Erdgeschoss und erster Stock zulässig sein. "Wir waren und sind keine Spekulanten und wollen keine Wohnblocksiedlung bauen", stellt Huber klar. "Bei einer Bebauung würden wir uns selbstverständlich an die Ortssatzung der Gemeinde halten und hier auch bezahlbaren Mietwohnraum für Ickinger schaffen", betont seine Frau. Schließlich habe die Familie "seit jeher zukunftsweisende gemeindliche Projekte wie zum Beispiel das Einheimischenmodell Spatzenloh sowie den Sportplatz und die Tennisanlage gefördert". Diese seien "ein dörflicher Treffpunkt und somit Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde." Sein Fazit und sein Wunsch deshalb vor dem Bürgerentscheid: "Dass sich alle ausreichend informieren und die manchmal subjektiven, mutmaßenden Veröffentlichungen kritisch hinterfragen."

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