Mobilfunk in Icking:Appell gegen Mobilfunkmast am Sportplatz

Der Ickinger SPD-Gemeinderat Julian Chucholowski schreibt den Mitgliedern des WSVI, warum sie den Standort ablehnen sollten.

Von Claudia Koestler

Der geplante Mobilfunkmast am Ickinger Sportplatz ist derzeit Anlass für eine Befragung unter den Mitgliedern des Wintersportvereins Isartal-Icking (WSVI). Denn der Verein betreibt den Sportplatz und besitzt das Grundstück bis 2031 in Erbpacht. Die Ickinger SPD wiederum hat sich in der Vergangenheit wiederholt klar gegen den Standort ausgesprochen. Nun wendet sich der SPD-Gemeinderat und langjährige Zweite Vorsitzende des WSVI Julian Chucholowski mit einer Stellungnahme an die Vereinsmitglieder und den Vorstand. Sein Appell: "Wenn Ihnen das Ortsbild, die Sportanlage und der WSVI am Herzen liegt, stimmen Sie mit Nein." Zumal ein Funkmast am Sportplatz aus seiner Sicht einen weiteren Bau von Funkmasten nordwestlich des Schulzentrums, zwischen Icking und Ebenhausen, sowie zwischen Icking und Schlederloh nicht verhindern werde.

Chucholowski schreibt, er habe Einblicke in den Sachverhalt. Interne Abstimmungen und Abmachungen zwischen der Gemeinde und Vodafone lägen ihm im Rahmen seiner Gemeinderatstätigkeit oder öffentlichen Berichterstattungen vor.

Im September 2012 habe die Gemeinde Icking einen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunk im südöstlichen Bereich des Vereinsheims sowie auf den angrenzenden Grundstücken aufgestellt, damit vorrangig neue Mobilfunkmasten an ausgewählten Standorten, möglichst außerhalb von Wohngebieten, errichtet werden. Damit sollte verhindert werden, dass die bestehenden Funkmasten im Wohngebiet ausgebaut werden. Weitere Konzentrationsflächen gäbe es westlich des Gymnasiums und im Bereich Holzen.

Der Teilflächennutzungsplan basiere auf einem Fachgutachen, das neben der Verbesserung der Netzabdeckung und Verringerung der Strahlungsbelastung auch die ortsgestalterischen Gesichtspunkte betrachtet habe. Hier wurde von einem Mast von 19 Meter Höhe ausgegangen. Da Vertragsverhandlungen an anderen Konzentrationsflächen bis jetzt gescheitert seien, konzentrierten sich die Bemühungen von Vodafone und der Gemeindeverwaltung derzeit auf den Bereich um die Sportanlage. Vodafone habe Interesse, dort einen Mast aufzustellen, Telekom habe erklärt, dass ihrem Unternahmen ein Mast nordwestlich des Schulzentrums wichtiger sei, schreibt Chucholowski.

Im Herbst 2020 habe der Gemeinderat einen Durchführungsvertrag mit Vodafone geschlossen, der auf gemeindeeigenem Grund süd-östlich der Tennisplätze einen Mobilfunkmast vorsieht. Dieser Standort liegt außerhalb des Sportplatzgeländes auf der Fläche des Teilflächennutzungsplans und wäre somit rechtlich umsetzbar, sagt Chucholowski. Nach einer Begehung habe jedoch Vodafone mitgeteilt, dass dieser Standort am Waldrand respektive an der Hangkante des Isarhochufers für Vodafone doch nicht interessant sei und das Unternehmen daher einen Standort mitten auf der Sportanlage bevorzugen würde.

"Unter dem Vorwand, dass dieser bereits genehmigte Standort technisch nicht möglich sei, wurde der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2021 dazu gedrängt, einem Standort vor oder neben den Tennisplätzen zuzustimmen", erklärt der SPD-Gemeinderat nun. Doch Vodafone und der Mobilfunkberater der Gemeinde hätten inzwischen zugegeben, dass der bereits genehmigte Standort sehr wohl strahlungstechnisch und bautechnisch umsetzbar sei. "Der Vorwand, unter dem die zwei neuen Standorte inmitten der Sportanlage ins Spiel gekommen sind, ist somit schlichtweg falsch", folgert Chucholowski.

Nachdem die Bürgermeisterin und der Gemeinderat dem Standort südlich des Vereinsheim zugestimmt hätten, habe Vodafone angekündigt, dem bereits genehmigtem Standort nur zuzustimmen, wenn die Gemeinde die Mehrkosten respektive die volle Erschließung der Baustellenzufahrt übernehmen würde.

Für den Ickinger Gemeinderat sind es "schlichtweg wirtschaftliche Interessen", warum Vodafone am deutlich unscheinbareren Standort Interesse zeige, "da - sofern Vodafone die Leitungsrechte bekommt - beide Standorte umsetzbar sind".

Seine Argumente, warum der WSVI keine Leitungs- und Wegerechte abgeben sollte für den geplanten Standort innerhalb der Sportanlagen: Der Mast würde mit bis zu 40 Metern Höhe maßgeblich das Ortsbild zerstören. Das Areal südlich des Vereinsheims diene als Lärmschutzwall, dieser würde zerstört werden. Und der Bau bringe erhebliche Nachteile für die Erweiterung oder Weiterentwicklung des Sportgeländes mit sich.

Sollte der WSVI nach der Mitgliederbefragung zu dem Schluss kommen, den Leitungs- und Wegerechten für diesen Standort nicht zuzustimmen, bleibe der Teilflächennutzungsplan weiterhin gültig und Vodafone könnte auf dem Standort auf Gemeindegrund westlich der Tennisplätze einen Mast errichten. Zudem werde von der Telekom ein Mast 1000 Meter südwestlich vom Sportplatz zwischen Spatenloh und Schlederloh errichtet, der von allen Betreibern mitgenutzt werden könne, gibt Chucholowski zu bedenken.

Die Mitglieder des WSVI können noch bis 25. Februar 2022 abstimmen.

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