Zu einem von der Kommune geforderten, jedoch juristisch beklagten Heckenrückschnitt in Icking wird das Verwaltungsgericht München im schriftlichen Verfahren entscheiden. Das teilte ein Behördensprecher am Montag mit. Bis zum vergangenen Freitag hatte Richter Tim Rohmann der klagenden Eigentümerin die Frist gesetzt, sich nochmals schriftlich zum Sachverhalt zu äußern. Bis dato sei die Klage nicht zurückgenommen worden, so die Pressestelle am Verwaltungsgericht.
Die jahrzehntealte Fichtenhecke, um die es geht, steht in einer Kurve an einer auf die Grundschule sowie das Rainer-Maria-Rilke-Gymnasium hinführenden Wohnstraße. Aus Sicherheitsgründen forderte die Gemeinde im Juni 2021 von der Eigentümerin, zurückzuschneiden. Die klagte jedoch dagegen, argumentierte, dass damit die Hecke auf einer Länge von 70 Metern absterben werde. Zudem habe die Ickinger Verwaltung jahrzehntelang nichts beanstandet, den Zustand also gewohnheitsrechtlich geduldet.
Zwar steht ein Urteil, das eine Referenzentscheidung für Icking werden kann, noch aus. In der Verhandlung am zweiten Juli-Freitag bewertete Richter Hohmann die Situation allerdings vorab rechtlich so, dass die Kläger wohl nur geringe Erfolgschancen haben. Demnach rage die Fichtenhecke 1,20 bis 1,50 Meter auf den zum öffentlichen Straßengrund zählenden Grünstreifen hinein. Damit habe die Kommune den Bescheid erlassen können, so der Richter. Weiterhin seien entgegenkommende Fahrzeuge schlechter zu sehen. In Kombination mit dem Kurvenradius sei die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern gefährdet. Laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof genüge bereits eine abstrakte Gefahr, um zurückschneiden zu müssen.